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Verwaltung empfiehlt Feststellung
der Zulässigkeit des Bürgerbegehren
Die Prüfung der Unterschriftslisten für das Bürgerbegehren gegen die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für geflüchtete Menschen in Oelde ist abgeschlossen: 2.846 Unterschriften und damit deutlich mehr als die erforderlichen 1.963 sind gültig. Das Quorum ist erreicht.
Der Rat der Stadt Oelde hat demnach in seiner Sitzung am 24. Februar 2025 nicht nur die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, sondern auch über die Frage zu entscheiden, ob er seine Beschlüsse vom 1. Juli 2024 aufhebt oder bestehen lässt.
Er hatte im vergangenen Jahr der Errichtung und dem Betrieb der Landeseinrichtung zugestimmt und die Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen sichergestellt.
Die mehrheitliche Entscheidung zugunsten der ZUE fiel vor dem Hintergrund, dass die Kapazität der Einrichtung (400 Personen) auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Oelde komplett angerechnet wird. Darüber hinaus wird ein Zuweisungsstopp geflüchteter Menschen an die Stadt Oelde bewirkt.
Weil die Kinder und Jugendlichen einer ZUE aufgrund des vorübergehenden Aufenthalts in Oelde keine Kita oder Schule besuchen, wird eine Reduzierung des aktuell steigenden Drucks auf diese Einrichtungen erwartet. Nicht zuletzt soll der städtische Haushalt um mehr als eine Mio. EUR pro Jahr entlastet werden. Da die Oelder Unterbringungskapazitäten nahezu erschöpft sind, wäre ohne eine ZUE die Errichtung neuer Unterkünfte über die aktuellen Planungen hinaus unumgänglich.
Wie die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien, Senioren und gesellschaftliche Teilhabe berichtete, sind die Aufwendungen im Bereich Flucht und Integration zuletzt deutlich gestiegen. Nach den vorläufigen Zahlen liegt das städtische Defizit 2024 bei rund 1,1 Mio. EUR.