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Gartenwasserzähler bis zum 15. Januar melden
Haushalte, die einen Gartenwasserzähler haben, können den Zählerstand noch bis Mittwoch, 15. Januar melden. Mit einem Gartenwasserzähler besteht die Möglichkeit, die Schmutzwassergebühr zu senken: Der gemessene Verbrauch im Garten wird von der Abwassergebühr abgezogen. Dieses setzt die vorherige Installation eines geeichten Wasserzählers voraus.
Hier stehen Ihnen auch weiterführende Informationen zur Schmutzwassergebühr und Hinweise zur Eichpflicht und Nutzung des Zählers zur Verfügung.