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Verwaltung empfiehlt: Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zulässig


Die rechtliche Prüfung des Antrags auf Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Oelde ist abgeschlossen.

 „In den kommenden Tagen erwarten wir den von den Initiatoren angekündigten Antrag, die Zulässigkeit des beabsichtigten Bürgerbegehrens festzustellen. Aufgrund der abgeschlossenen Vorprüfung werde ich dem Rat empfehlen, die Zulässigkeit zu beschließen, aller Voraussicht nach in der Sitzung am 04. November“, erläutert Bürgermeisterin Karin Rodeheger das weitere Vorgehen.

 Neben der Prüfung erstellte die Verwaltung auch die Kostenschätzung für den Fall, dass das beabsichtigte Bürgerbegehren erfolgreich verläuft. Diese ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Bürgerbegehrens und von der Kommune aufzustellen.

Darin heißt es:

Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) entstehen der Stadt Oelde Gesamtkosten in Höhe von 12.431.850 EUR. Diese Kosten basieren auf einer Laufzeit der Einrichtung von 10 Jahren und einer Unterbringungskapazität von 400 Personen. Die Stadt Oelde wäre ohne ZUE (damit ohne Zuweisungsstopp) verpflichtet, weiterhin Geflüchtete aufzunehmen und die nicht durch Landesmittel gedeckten Mehraufwände hierfür zu tragen. Die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf 1.243.185 EUR.

 Die entsprechende Berechnung, die als Grundlage für die Ermittlung der Kosten diente und auch Bestandteil des Bürgerbegehrens ist, wurde den Initiatoren ebenfalls zugeleitet.

 Die Kalkulation wurde mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgestimmt.

 Die Initiatoren können ab sofort mit dem Sammeln der erforderlichen Unterschriften beginnen.

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