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Neue Einrichtungen für Geflüchtete in Oelde
Zwei Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten in Oelde geplant
Die Stadt Oelde wird in einer Sonder-Ratssitzung am 3. Juni 2024 die Planungen zur Schaffung von zwei zusätzlichen Unterkünften für Geflüchtete in Oelde vorstellen.
Das Land NRW plant die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für rund 400 Personen. Diese soll auf einer Fläche am Ortseingangs im Bereich Ennigerloher Straße/Westrickweg entstehen.
Die dort bereits bestehenden städtischen Unterkünfte sollen in die Einrichtung integriert werden. Bei einer ZUE handelt es sich um eine vom Land NRW betriebene Aufnahmeeinrichtung, in der Flüchtlinge die ersten Monate nach ihrer Ankunft untergebracht werden. Sie verbleiben dort, bis sie den einzelnen Kommunen zugewiesen werden, in der Regel zwischen 3 und maximal 24 Monaten.
Die bisherige Planung der Stadt sah vor, auf einem Teil dieser Fläche eine neue städtische Wohnanlage für Flüchtlinge zu errichten. Dafür hatte der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2023 Finanzmittel freigegeben.
Wir haben Anfang Januar 2024 die Anfrage des Landes erhalten, ob wir uns in Oelde eine Zentrale Unterbringungseinrichtung vorstellen können“, erläutert Bürgermeisterin Karin Rodeheger. „Wir haben uns intensiv mit der Anfrage auseinandergesetzt. Im März haben wir die ZUE in Ibbenbüren besichtigt und einen umfassenden Austausch mit der dortigen Verwaltungsspitze gehabt. Im Ergebnis stehen wir als Verwaltung der Anfrage positiv gegenüber. Stimmt der Rat dem Vorhaben ebenfalls zu, entfiele der Standort am Westrickweg jedoch für unsere geplante kommunale Einrichtung“,
so Rodeheger weiter. Insofern habe die Verwaltung in den vergangenen Wochen Standortalternativen geprüft.
Die aktuelle Planung sieht vor, unsere kommunale Einrichtung auf einer ehemals gewerblich genutzten Fläche Am Ruthenfeld zu errichten. Diese ist zeitnah verfügbar, voll erschlossen und bereits eingefriedet. Zudem ist die Innenstadt fußläufig erreichbar“,
erläutert Jakob Schmid, als Fachbereichsleiter für die Flüchtlingsunterbringung zuständig, warum die Wahl auf die Fläche Am Ruthenfeld fiel. In der geplanten, erweiterbaren Container-Anlage sollen zunächst 60 Plätze geschaffen werden. Dafür ist zuvor der Abbruch des aufstehenden Hallengebäudes vorgesehen.
Dass gleich zwei neue Einrichtungen in Oelde geschaffen werden könnten, kommt für Außenstehende vielleicht überraschend, hierfür gibt es jedoch sehr gute Gründe. Unter dem Strich kommen zudem mittelfristig betrachtet nicht mehr Geflüchtete nach Oelde als die Zuweisungsquote des Landes vorsieht, denn die 400 Plätze der ZUE werden auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet. Das bedeutet, dass die Zuweisungen an die Stadt Oelde ab Inbetriebnahme der ZUE solange ausgesetzt werden, bis Oelde rein rechnerisch 400 weitere Personen hätte aufnehmen müssen. Das Thema ist ohne Frage komplex. Wir möchten daher unsere Bürgerinnen und Bürgern gern umfassend über die Vorhaben informieren. Außerdem möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, direkt Antworten auf ihre Fragen zu erhalten“,
teilt Bürgermeisterin Rodeheger weiter mit und kündigt zugleich Informationsveranstaltungen an.
Informationsveranstaltungen für Bürger*innen
Für die Anlieger*innen der Straße Am Ruthenfeld und der unmittelbaren Umgebung ist am Mittwoch, 5. Juni 2024, um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Aula der Gesamtschule vorgesehen. Eine entsprechende Einladung ist diesen heute zugegangen.
Das Vorhaben „ZUE in Oelde“ wird in einer Informationsveranstaltung am Montag, 10. Juni 2024, um 19.00 Uhr in der Aula der Gesamtschule vorgestellt.
Interessierte können ebenfalls die Sonder-Ratssitzung am Montag, 3. Juni, besuchen. Sie findet im Großen Ratssaal im Rathaus um 17.30 Uhr statt. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen, besteht in der Sitzung anders als bei den Informationsveranstaltungen jedoch nicht. Einladung und Tagesordnung zur Ratssitzung
Der Rat der Stadt Oelde wird den Grundsatzbeschluss zur Errichtung der ZUE am 3. Juni 2024 vorberaten und darüber voraussichtlich am 1. Juli 2024 beschließen.
Weitere Informationen zu beiden Projekten unter: www.oelde.de/fluechtlingsunterbringung
Hintergrundinformationen
Warum wird eine weitere Einrichtung der Stadt Oelde benötigt?
Die Zuwanderung von Flüchtlingen bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Für 2024 prognostiziert das Land rund 70.000 Asylanträgen in NRW; hinzu kommen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie anerkannte Flüchtlinge. Die Stadt Oelde ist verpflichtet, 0,18 % der in der NRW registrierten Geflüchteten aufzunehmen. In den vergangenen Monaten wurden der Stadt monatlich rund 20 Personen zugewiesen. Es ist absehbar, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten maximal bis zum Jahresende ausreichen werden. Die Unterbringung von Familien ist derzeit bereits erschwert.
Städtische Einrichtung und ZUE – Wo ist der Unterschied?
In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Oelde zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und leben selbständig in den Unterkünften. Die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft.
Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.
ZUEs werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.
Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein*e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.
Das Land NRW verfügt derzeit über rund 27.654 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 6.570 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere die ZUE-Kapazitäten sollen ausgebaut werden.