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Europawahl: Briefwahl ab 3. Mai möglich
Die Vorbereitungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 laufen im Oelder Wahlamt derzeit auf Hochtouren. Nach Erstellung des amtlichen Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungskarten für eine schriftliche Beantragung der Briefwahl ab Ende April 2024 an die Wahlberechtigten verschickt.
Michael Kiefer, Leiter des Bürgerbüros und des Wahlamtes, erläutert die Alternativen zum klassischen Urnengang am Wahlsonntag: „Wer am Tag der Europawahl nicht ins Wahllokal gehen möchte oder verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefwahl oder der direkten Stimmabgabe im Rathaus.“
Briefwahlantrag
In der Zeit von Mittwoch, 1. Mai 2024 (00:00 Uhr), bis Dienstag, 4. Juni 2024 (22.00 Uhr), können Wahlscheine online beantragt werden. Damit können Briefwähler die erforderlichen Unterlagen schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung online unter www.oelde.de/briefwahl beantragen oder nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte auf schriftlichem Wege. Dafür ist auf der Karte ein Antrag aufgedruckt.
Stimmabgabe im Rathaus
Die Stimmabgabe im Oelder Rathaus (Briefwahl) ist ab Donnerstag, 3. Mai 2024, möglich. Wie bei den vorangegangenen Wahlen wird das Foyer im Ratstrakt zum Wahlbüro umfunktioniert. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises ist erforderlich.
Aufgrund von Beschwerden gegen die Zulassung von Wahlvorschlägen verzögert sich die Zustellung der Stimmzettel. Daher ist eine Stimmabgabe im Oelder Rathaus erst am dem 03. Mai möglich.
Erkrankung am Wahltag
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt und seine Stimmen aus diesem Grund nicht im Wahlraum abgeben kann, hat bis Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr die Möglichkeit, sich Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Über die plötzliche Erkrankung ist ein Nachweis beizubringen. Die Person, die die Briefwahlunterlagen für die erkrankte entgegennehmen soll, muss sich ausweisen und eine entsprechende Vollmacht vorlegen können.
Späteste Abgabe von Wahlbriefen
Die Wahlbriefe müssen dem Wahlamt der Stadt Oelde spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr vorliegen. Der rechtzeitige Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses ist ausreichend. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr zur Wahl zugelassen.