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Förderung GAK-Kleinprojekte


„GAK-Kleinprojekte“ ist das Förderprogramm für alle Vereinsmitglieder – oder andere aktiv um das Gemeinwohl bemühte Personengruppen –, die von einer bestimmten Anschaffung träumen, welche ihre ehrenamtliche Arbeit und das Leben im Ort schöner oder einfacher gestalten könnte, aber bisher zu teuer war. Ob zum Beispiel neue Spielgeräte für Kinder, Hochbeete oder Sitzgelegenheiten für die Dorfgemeinschaft, Pavillons für den nächsten Basar oder auch eine Ausstellung oder Veranstaltungsreihe, die Möglichkeiten sind mannigfaltig. Die Hauptsache ist, dass es sich bei physischen Dingen um Neuanschaffungen handelt und keinen Ersatz für in die Jahre gekommene Ausstattung o. Ä..

Durch die Förderung können Kleinprojekte mit einem jeweiligen Gesamtvolumen von bis zu 20.000 Euro realisiert werden, wobei achtzig Prozent der Kosten gefördert werden. Die Mittel stammen hierfür von Bund und Land. Die verbleibenden zwanzig Prozent sind von den Projektträgerinnen und -trägern zu übernehmen. Ideengeberinnen und Ideengeber müssen keine Angst vor komplizierter Bürokratie haben, denn das Förderprogramm ist eben auch sehr attraktiv, weil die Antragstellung und Abstimmung mit einem überschaubaren Aufwand über das Regionalmanagement abläuft. Bei Fragen oder Ideen wenden Interessierte sich im ersten Schritt an Pia Weischer oder Jana Uphoff-Overhues von „9Plus im Kreis Warendorf“ unter 02581 9570262 oder via E-Mail an: kontakt@9pluswaf.de. Beispiele für bereits umgesetzte Projekte sowie der Weg zu den Antragsunterlagen stehen online bereit unter:

Schnell sein lohnt sich: Die Antragsfrist endet am 11. Februar 2024.

Hier die wichtigsten Daten und Fakten zum GAK:

  • Gesamtvolumen des Kleinprojektes max. 20.000 €
  • Förderquote 80 %, Eigenanteil nur 20 %
  • Antragstellung und Abstimmung mit überschaubarem Aufwand über das Regionalmanagement Pia Weischer und Jana Uphoff-Overhues (02581- 9570262)
  • Antragsfrist: Sonntag, den 11.02.2024
  • Die Projekte müssen 2024 gestartet und komplett abgeschlossen sein
  • Gefördert werden investive Maßnahmen (Neuanschaffungen, keine Ersatzbeschaffungen) und z. B. Projekte zur Dorfentwicklung
  • Online-Informationen: www.9pluswaf.de 

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