Pressemitteilungen

Stufenplan neue CoronaSchVO 28052021-3

Stufenplan der neuen Coronaschutzverordnung


Beautifully decorated small outdoor restaurant tables in the city of Lerici, Italy


Gemäß   rechtsverbindlicher Veröffentlichung des NRW-Gesundheitsministeriums    gelten für den Kreis Warendorf
seit Freitag, 11. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1 (§ 1 Abs. 4 CoronaSchVO).



Stufe 1
Inzidenz ≤ 35
Stufe 2
Inzidenz 50-35,1
Stufe 3
Inzidenz 100-50,1
KontaktbeschränkungenTreffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;  außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung
ohne Maske am festen Sitzplatz

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugendarbeit
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test

auch innen ohne Maske
Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test

Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
KulturVeranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 01.09.:  Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sportaußen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test

außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test

ab 01.09.:  Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test

innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen

Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test

außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
FreizeitFreibäder ohne Test

Bordelle usw. mit Test

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test

ab 01.09.:  wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test

Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/Märkte
ab 01.09.:  auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/Kongresse
außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
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Private Veranstaltungen (ohne Partys)
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
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Partysaußen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
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Große Festveranstaltungen
ab 01.09.:  Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
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Gastronomiewenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht

Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht

Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Beherbergung/
Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen
volle gastronomische Versorgung für private Gäste
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test

Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test

Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Quelle: MAGS NRW


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