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Stufenplan neue CoronaSchVO 28052021-3
Stufenplan der neuen Coronaschutzverordnung
Gemäß rechtsverbindlicher Veröffentlichung des NRW-Gesundheitsministeriums gelten für den Kreis Warendorf
seit Freitag, 11. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1 (§ 1 Abs. 4 CoronaSchVO).
Stufe 1 Inzidenz ≤ 35 | Stufe 2 Inzidenz 50-35,1 | Stufe 3 Inzidenz 100-50,1 | |
Kontaktbeschränkungen | Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus
fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen
Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung
erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen
mit Test aus beliebigen Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Außerschulische Bildung | ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen |
Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test | Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske | Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Kultur | Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne Termin | Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente |
Sport | außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test | außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung |
Freizeit | Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test | Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Messen/Märkte | ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig | Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept |
Tagungen/Kongresse | außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test | außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | --- |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) | außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test | --- |
Partys | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand | --- | --- |
Große Festveranstaltungen | ab 01.09.:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit
genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne
Besucherbegrenzung | --- | --- |
Gastronomie | wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test | Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot |
Beherbergung/ Tourismus | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen | volle gastronomische Versorgung für private Gäste | „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
Quelle: MAGS NRW |