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Vorstellung der Planungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Oelde A2


Satellitenbild; rot markiert: Erweiterungsfläche Gewerbegebiet A2

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“ und der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll das bestehende Gewerbegebiet „Oelde A2“ nach Norden erweitert werden. Durch den Bebauungsplan Nr. 130 soll der östliche Bereich der künftigen Erweiterungsfläche überplant werden, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zusätzlich den westlichen Teilbereich der angedachten Erweiterungsfläche. Die gesamte Erweiterungsfläche umfasst etwa 18 ha.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 soll die Ansiedlung von voraussichtlich fünf bis acht Unternehmen mit unterschiedlichen Flächenansprüchen ermöglicht werden. Die Erschließung des Gewerbegebiets wird von Süden durch den Ausbau des Knotenpunktes „Von-Büren-Allee / Westrickweg“ erfolgen. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 130 umfasst ca. 5,8 ha, von dieser Gesamtfläche sind ca. 0,9 ha für das erforderliche Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 149 „Rottendorf Pharma“ erfolgt in einem gesonderten Verfahren.

Am Dienstag, den 25.10.2022, findet um 17:00 Uhr im großen Ratssaal der Stadt Oelde, Ratsstiege 1, eine Informationsveranstaltung für Bürger:innen statt. Interessierte sind eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren, Fragen zu stellen sowie Hinweise und Anregungen zur Planung zu geben. Die Versammlung soll dazu dienen, die Planung vorzustellen, Anregungen entgegenzunehmen und den Planentwurf weiterzuentwickeln. Darüber hinaus besteht noch bis zum 30.10.2022 die Möglichkeit, Anregungen in schriftlicher oder während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung auch in mündlicher Form bei der Stadt Oelde vorzutragen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum auch online auf der Internetseite der Stadt Oelde unter https://www.o-sp.de/oelde/plan?L1=7&pid=70748 (Bebauungsplan) sowie unter https://www.o-sp.de/oelde/plan?44121 (Flächennutzungsplan) abgegeben werden. 

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