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Keine Quarantänebescheide mehr
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erhalten im Kreis Warendorf ab sofort keine Quarantänebescheide. Darauf haben sich die Kommunen und die Kreisverwaltung verständigt. Bisher stellten die Ordnungsbehörden der Kommunen diese Bescheide aus.
Die Quarantäne beginnt wie bisher automatisch, sobald ein positives Schnelltest- oder PCR-Testergebnis vorliegt. Sie dauert grundsätzlich zehn Tage, kann aber mit einem negativen Testergebnis auf sieben Tage verkürzt werden.
Das positive Testergebnis sollte zwingend aufbewahrt werden, da es als Nachweis für den Arbeitgeber dient. Als Nachweis für das Genesenenzertifikat ist ein PCR-Testergebnis erforderlich. Dieses kann unter Vorlage des positiven Testergebnisses in jeder Arztpraxis oder Apotheke erstellt werden.
Positives Schnell-Testergebnis - was ist zu tun?
Bei einem positiven Selbsttest ohne Symptome muss das Ergebnis in einem Testzentrum überprüft werden.
Bei einem positiven Selbsttest und Symptomen erfolgt die Überprüfung des Testergebnisses bei einem Hausarzt. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall zuvor unbedingt einen Termin geben und weisen Sie auf Ihre Symptomatik hin. Ein Testzentrum darf in diesem Fall nicht aufgesucht werden.
Quarantäne
Ab dem auf den Testtag folgenden Tag beginnt die Quarantänezeit. Sie beträgt sieben bis 10 Tage. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist nur dann möglich, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind.
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