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Gebühren für Familie Mustermann steigen voraussichtlich
Auf der Tagesordnung des Rates am kommenden Montag steht nicht nur die Verabschiedung des Haushalts 2023, sondern auch der Beschluss über die Höhe der Gebühren im kommenden Jahr. Der Finanzausschuss gab den Gebührenkalkulationen in der vergangenen Woche bereits einstimmig grünes Licht.
Während die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr unverändert bleiben, steigt die Gewässerunterhaltungsgebühr um wenige Cent pro Jahr. Eine spürbare Steigerung hingegen ist bei den Abfallentsorgungsgebühren zu erwarten.
Für die Familie Mustermann bedeutet dieses eine Mehrbelastung von insgesamt 51,94 EUR pro Jahr (515,43 EUR statt 463,49 EUR), sofern der Rat der Gebührenkalkulation am Montag zustimmt. Auch wenn die Gebühren nach mehreren Jahren der Gebührensenkungen zum zweiten Mal in Folge steigen sollen, liegt die Zahllast für Familie Mustermann im kommenden Jahr noch 15,05 EUR unterhalb der Zahllast des Jahres 2014.
Leider verzeichnen wir bei der Abfallentsorgung eine deutliche Kostensteigerung, die neben Oelde auch die anderen Kommunen der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises betrifft. Dieses ist zurückzuführen auf steigende Deponieentgelte, höhere Deponievorsorgekosten, deutliche gestiegene Lohnkosten und Dieselpreise. Insbesondere die letzten beiden Kostenpositionen führen auch zu einem moderaten Anstieg der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.“ erläutert Stadtkämmerer Michael Jathe.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises (AWG) betreibt die Deponie in Ennigerloh. Bereits in den letzten Jahren kam es zu deutlichen Kostensteigerungen in der Abfallentsorgung, die bis 2021 noch mit Überschüssen ausgeglichen werden konnten. Aufgrund weiter deutlich steigender Kosten sind die Gebühren im Bereich Abfallentsorgung nach 2022 auch für das kommende Jahr anzupassen.
Straßenreinigungsgebühren steigen moderat
Ebenfalls moderat steigen sollen die Straßenreinigungsgebühren um 0,14 EUR auf 2,16 EUR/Meter und die Reinigung der Fußgängerzone um 9 Cent auf 7,86 EUR/Meter.
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Geplant ist außerdem eine Erhöhung der Gebühren im Bereich Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Diese steigt bei der Abwasserbeseitigung um 7,71 Euro pro Kubikmeter auf 84,30 EUR pro Kubikmeter sowie um 10,94 Euro pro Kubikmeter in der Klärschlammentsorgung auf 47,42 EUR und um 0,95 Euro pro Meter für zusätzliche Schlauchlängen auf 3,19 EUR.
Winterdienstgebühren
Zudem ist ein Anstieg der Winterdienstgebühren vorgesehen. Die Gebühr soll um 0,15 EUR pro Meter auf dann 0,83 EUR/m und im Bereich der Fußgängerzone von bislang 0,77 EUR/m auf 0,93 EUR/m ansteigen.
Unverändert bleiben
Die Gebühren für den Wochenmarkt, den Rettungsdienst, die Benutzung für das Übergangswohnheim und den Friedhof Lette bleiben hingegen unverändert.
Wie werden Gebühren berechnet?
Gebühren sind gemäß Kommunalabgabegesetz NRW kostendeckend zu kalkulieren und Unterdeckungen und Überschüsse spätestens innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Dabei sind die Gebühren in separaten Gebührenkalkulationen zu berechnen, d.h. die Gesamtkosten der Abfallentsorgung bestimmen die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr, die Kosten des Winterdienstes die Höhe der Winterdienstgebühr. Ein Zuschuss aus städtischen Mitteln zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen ist rechtlich nicht zulässig.
Berechnungsbeispiel Familie Mustermann
Die Familie Mustermann besteht aus 2 Erwachsenen und 1 Kind. Diese Familie hat einen 80 l Restabfallbehälter, verursacht 120 m³ Abwasser und hat 130 m² abflusswirksame Fläche. Die Familie zahlt zudem eine Gewässerunterhaltungsgebühr für eine befestigte Fläche von 1,5 a und eine unbefestigte Fläche von 4 a.
Die Auswirkungen durch die Gebührenerhöhungen für diese Familie stellen sich wie folgt dar: | bisher | ab 01.01.2023 | Differenz |
1) Schmutzwassergebühren | 226,80 € | 226,80 € | 0,00 € |
2) Niederschlagswassergebühren | 62,40 € | 62,40 € | 0,00 € |
3) Gewässerunterhaltungsgebühr |
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|
a) befestigte Fläche | 2,28 € | 2,38 € | +0,10 € |
b) unbefestigte Fläche | 0,07 € | 0,07 € | 0,00 € |
Gesamtentwässerung | 291,55 € | 291,65 € | +0,10 € |
Abfallentsorgungsgebühren | 171,94 € | 223,78 € | +51,84 € |
Die jährliche Belastung erhöht sich um: |
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| 51,94 € |