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Stadt stellt Flächen für Windkraftanlagen bereit
auf dem Bild: Andreas Nienaber (Geschäftsführer der Betreibergesellschaft), Monika Bednarz (Fachdienst Liegenschaften), Bürgermeisterin Karin Rodeheger, Michael Kaupmann (ebenfalls Geschäftsführer der Betreibergesellschaft)
Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem neuen Windkraftpark im Oelder Norden ist erreicht.
Gestern unterzeichneten die Gesellschafter und die Stadt Oelde einen Nutzungsvertrag: Für die Dauer von 25 Jahren werden der Betreibergesellschaft städtische Flächen zur Verfügung gestellt, die den Bau einer vierten Anlage ermöglichen.
Rat und der Verwaltung war wichtig, dass diese vierte Windkraftanlage die wirtschaftliche Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Jetzt wird es eine Windkraftanlage komplett in Bürgerhand geben. Auf diesem Wege wird nicht nur dringend benötigter Strom vor Ort produziert, sondern auch die Wertschöpfung vor Ort gehalten.
(Bürgermeisterin Karin Rodeheger
Denn, so macht sie deutlich, letztlich könne die Genehmigung von Windkraftanlagen an diesem Standort nicht verweigert werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Umso mehr freue sie sich, dass sich nicht externe Investoren die Flächen hätten sichern können, sondern dass Oelder das ehrgeizige Projekt auf die Beine stellen werden. Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Wie geht es weiter?
Wir sind jetzt bei 99 %, wir wollen aber 100 % erreichen, bevor wir den Bauantrag einreichen, damit die Genehmigungszeit möglichst kurz ist.
(Michael Kaupmann)
Drei Windkraftanlagen werden eine Nabenhöhe von 167 Metern (Gesamthöhe 249 Meter), eine Anlage eine Nabenhöhe von 150 Metern (Gesamthöhe 229 Meter) aufweisen. Fest stehen derzeit die ungefähren Standorte der Windkraftanlagen. Diese sollen bis zum Jahresende exakt festgelegt sein.
Ebenfalls bis zum Jahresende soll der Bauantrag beim Kreis Warendorf eingereicht werden. Zuvor ist mit diesem zu klären, für welche Tiere Ersatzhabitate in welchem Umfang zu schaffen sind. Gemäß dem vorliegenden Artenschutzgutachten dürften jedoch keine KO-Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen vorliegen, machte Kaupmann klar. Es gehe vielmehr darum, die letzten Absprachen zu treffen.
Für die Erteilung der Baugenehmigung rechnen Kaupmann und Nienaber mit rund einem Jahr Bearbeitungszeit. Erst mit dieser Genehmigung ist es möglich, die prognostizierte zukünftige Stromproduktion an der Strombörse anzubieten. Die daraus gesicherten Einnahmen sind wiederum die Voraussetzung für die erforderliche Bankenfinanzierung und Ausschreibung der Anlagen. Nach aktuellen Stand rechnen die Investoren mit der Inbetriebnahme frühestens Anfang 2025.
Vorgesehen ist, die vierte Anlage einer Bürgergenossenschaft (derzeit in Gründung) zu veräußern, um die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen.