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3-G-Regelung im Rathaus gilt weiterhin
Wie bereits mitgeteilt hält die Stadt Oelde an einer beschränkten Zutrittsregelung für städtische Einrichtungen fest.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes sieht zahlreiche Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen vor. Gleichzeitig sieht sie jedoch die Möglichkeit vor, im Wege des Hausrechts anderslautende Regelungen zu treffen.
"Die Regelungsmöglichkeit gilt auch für Beschränkungen beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen. Anders als ein privater Gewerbetreibender oder Gastronom muss diese Regelung jedoch im Wege einer Allgemeinverfügung festgesetzt werden, die eine vorherige Abwägung der unterschiedlichen Interessen vorauszugehen hat." erläutert Jakob Schmid, als Fachbereichsleiter auch für das Ordnungswesen zuständig. Die Regelung ist heute in Kraft getreten.
Für den Besuch des Rathauses ist zudem ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.