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Neue Quarantänevorschriften für Schulen
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat erklärt, dass die neuen Quarantäne-Regeln für Schulen ab sofort gelten. Sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten wurden, müssen in der Regel nur die infizierten Personen in Quarantäne. Dafür werden demnächst die Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen dreimal wöchentlich getestet. Bislang wurden die Schüler nur zweimal wöchentlich einem Corona-Schnelltest unterzogen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf wird die Regeln von heute an umsetzen und dabei auch ältere Quarantäne-Anordnungen für Kontaktpersonen in Schulen aufheben.
Wenn es in Ausnahmefällen doch zu einer Quarantäne bei Kontaktpersonen kommen sollte, etwa weil in der Schule Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden oder wenn mehrere Infektionen in einer Klasse aufgetreten sind, kann diese auf fünf Tage verkürzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Wird kein negativer PCR-Test vorgelegt, bleibt die 14-tägige Quarantäne bestehen.
Für die Kindertagesstätte und die Kindertagespflege sind – nach Auskunft des zuständigen Familienministeriums – vergleichbare Regelungen vorgesehen, über die das Ministerium in Kürze informieren wird.
Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf wird die Regelung auch in Kitas ab sofort umsetzen.