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Freie Fahrt für Fahrräder
Oelde richtet als erste Stadt im Kreis Warendorf Fahrradstraßen ein. Die Projektverantwortlichen der Stadt Oelde aus den Fachdiensten Tiefbau, Ordnungswesen und Klimaschutz zielen mit den „Vorrangstraßen“ für Radfahrer in erster Linie darauf ab, die Verkehrssicherheit rund um die Schulen zu erhöhen. Die Maßnahme ist Teil des im Juni 2020 beschlossenen Klimaschutzteilkonzepts „Mobilität für den Radverkehr“, laut welchem der Anteil des innerstädtischen Radverkehrs von 24 auf 40 Prozent erhöht werden soll.
Rund um das Thomas-Morus-Gymnasium und die Gesamtschule Oelde werden folgende Straßenabschnitte in Fahrradstraßen umgewandelt:
1. Zur Dicken Linde zwischen Auf der Brede bis zur Einmündung Düdingsweg
2. Düdingsweg über die gesamte Länge
3. Bultstraße zwischen Einmündung Schmale Gasse bis Anschluss Fahrradweg Konrad-Adenauer-Allee
Durch die Einbindung der Straßen Konrad-Adenauer-Allee, Zur Axt und Lindenstraße entsteht ein Fahrrad-Ring, der die Verkehrssicherheit für den Schul- und Alltagsverkehr deutlich erhöht.
Für die aufwendige Planung, Koordination mit den Ordnungsbehörden und Auftragnehmern sowie für die Umsetzung der Maßnahme zeichnet der Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadt Oelde verantwortlich. Der Verlauf der Fahrradstraßen wird durch rote Seitenstreifen rechts und links der Fahrbahn sowie großflächige Markierungen im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen gekennzeichnet. Ergänzend werden Verkehrsschilder aufgestellt, die die Fahrradstraße ausweisen.
Außerdem wird auf der Straße Zur Dicken Linde zwischen den Einmündungen Düdingsweg und Brüggenfeld eine Hol- und Bringzone eingerichtet. Hol- und Bringzonen sind ausgewiesene Haltestellen für Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen und abholen. Sie sollen die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten im Umfeld der Schule entspannen.
Am 20. September sollen die Arbeiten beginnen – wenn das Wetter mitspielt. Denn die etwa fünftägigen Markierungsarbeiten setzen eine trockene Witterungslage voraus. Zur Dauer der Trocknung der markierten Bereiche wird eine Teilsperrung der Straßenabschnitte notwendig sein. Über den genauen Zeitpunkt und den Ablauf der Arbeiten wird die Stadt Oelde weiterhin informieren.
Was ändert sich?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrradstraßen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und stellen im wesentlichen folgende Punkte dar:
• Motorisierter Verkehr ist durch ein Zusatzzeichen weiterhin zugelassen. Die Fahrradstraße ist aber eine Straße auf dem der Autofahrer Gast ist.
• Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
• Das Nebeneinanderherfahren von Radfahrern ist erlaubt.
• Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
• Radfahrer dürfen nur überholt werden, wenn ein Abstand von mehr als 1,50 Meter eingehalten werden kann.
• Um einen problemlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen, ist eine Fahrgassenbreite von 4,00 Metern notwendig. Um diese Mindestbreite sicher zu stellen, gilt in den entsprechenden Straßenabschnitten ein eingeschränktes Halteverbot für Kraftfahrzeuge. Ausnahmen stellen nur die ausgewiesenen Parkflächen dar.
Die Fahrradstraßen gehen zunächst in eine einjährige Pilotphase, in der immer wieder die Entwicklung des Verkehrs und Verbesserungspotentiale geprüft werden. Denn, so betont Klimaschutzbeauftragte der Stadt Stefanie Gröne: „Sowohl für die Bürger:innen als auch für die Stadtverwaltung Oelde ist dieses Projekt ein ganz neues, welches Prozesse von Anpassungen und Gewöhnung durchlaufen müssen wird.“
Nachfolgende Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept werden sein:
• Die Fahrradschutzstreifen auf den Straßen Zur Axt und Lindenstraße werden erneuert und in Konfliktbereichen durch eine Rotmarkierung hervorgehoben.
• In den Straßen Goethestraße und Kerkbrede wird die Verkehrssituation durch ausgewiesene Parkzonen für Kraftfahrzeuge verbessert.