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Corona: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Die Stadt Oelde hat in der vergangenen Woche eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten wiedereinführt.
Für den Bereich der Wochenmärkte der Stadt Oelde wird an den Tagen, an denen ein Wochenmarkt stattfindet, das Tragen einer mindestens medizinischen Maske (sog. OP-Maske) angeordnet. In Stromberg besteht die Maskenpflicht lediglich unmittelbar an den Verkaufsständen.
Räumlicher Geltungsbereich
Oelde:
Am Markt, ab Einmündung Trippenhof sowie ab Einmündung Herrenstraße
Bahnhofstraße ab Einmündung Ruggestraße/Bernhard-Raestrup-Platz
Lange Straße bis Kreuzung Zur dicken Linde/Geiststraße
Stromberg:
Marktplatz zwischen Daudenstraße und Münsterstraße
Zeitlicher Geltungsbereich
Die Maskenpflicht umfasst an den Markttagen in Oelde den Zeitraum von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr, in Stromberg von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
2G beim Verzehr von Speisen
Der Verzehr von Getränken und Speisen ist gemäß § 4 Abs. Abs. 2 Nr. 11 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung nur durch immunisierte Personen (geimpft oder genesen -2G-) direkt am Stand bzw. an den dortigen Stehtischen zulässig.