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Inzidenz unter 100 - was ändert sich? 


Die  7-Tage-Inzidenz  für den Kreis Warendorf hat  voraussichtlich am kommenden Montag an  fünf Werktagen in Folge   den Wert 100 unterschritten.   Das Wochenende oder Feiertage zählen nicht mit. 
Die "Bundesnotbremse" könnte damit ab kommenden Montag, 10. Mai, außer Kraft treten. 
Voraussetzung für die Aufhebung der Notbremse ist eine Entscheidung des NRW-Gesundheitsministeriums.   Damit gelten dann wieder die Regelungen der Coronaschutzverordnung (Corona-SchutzVO) NRW.   


Damit könnte ab Montag  wieder Folgendes gelten: 


Kontaktbeschränkungen
zulässig  sind Zusammenkünfte von 
-   einem Haushalt plus einer weiteren Person (mit den eigenen Kindern bis einschl. 14 Jahren)
- zwei Hausständen mit insgesamt fünf Personen   (mit den eigenen Kindern bis einschl. 14 Jahren)
nicht mitgerechnet werden: 
- Genesene, die innerhalb der letzten sechs Monate die Infektion überwunden haben
- Genesene, deren Infektion länger zurückliegt und die eine erste Impfung  erhalten haben (die mindestens 14 Tage zurückliegt) 
-  Vollständig geimpfte Personen (deren zweite Impfung  mindestens 14 Tage zurückliegt) 

Ausgangssperre
Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt. 

Einzelhandel 
-  eine Terminbuchung ist weiterhin erforderlich (Termine können  bei freien Kapazitäten wie bisher auch direkt an der Ladentür vereinbart werden)
- ein negativer Schnelltest ist nicht mehr erforderlich

Körpernahe Dienstleistungen (Massagen, Kosmetik, Tattoo u.ä.)
Dienstleistungen sind unter den   Schutzvorkehrungen der Corona-SchutzVO wieder  zulässig. 

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