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NRW-Landesregierung passt Coronaschutzverordnung zum 23. März an
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte mit sofortiger Wirkung die Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutete, dass ab sofort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr galt und das Erfordernis der Terminbuchung entfiel. (Aktenzeichen: 13 B 252/21.NE)
Die Pressemitteilung des OVG Münster finden Sie hier.
Nach dem o.a. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 13 B 252/21.NE) hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung mit Wirkung vom 23. März 2021 angepasst.
Terminbuchungen sind demnach nun u.a. auch für Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte erforderlich.
Weitere Hinweise finden Sie hier.