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Mehr Freiheiten: Neue Inzidenzstufe 0
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht weitere Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte vor, deren 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 10 liegt.
Oelde und der Kreis Warendorf gehören zur Inzidenzstufe 0. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 9. Juli 2021.
Kontaktbeschränkungen
Der Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum wird nur noch empfohlen und die Kontaktbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen und Haushalten entfällt.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) gilt grundsätzlich nur noch in Innenräumen, im ÖPNV, bei der Schülerbeförderung, in Taxen sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen. Inhaber von Geschäften oder anderen Einrichtungen können weiterhin eine Maskenpflicht in ihren Einrichtungen verhängen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Test nach Urlaub
Arbeitnehmer, die mindestens fünf Werktage hintereinander im Urlaub oder aufgrund von vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht am Arbeitsplatz waren, müssen zum Arbeitsbeginn einen negativen Schnelltest (Bürger- oder Einrichtungstestung) vorlegen oder am ersten Arbeitstag im Betrieb im Rahmen der Beschäftigtentestung getestet werden. Wer nach dem Urlaub erst im Homeoffice arbeitet, muss an dem Tag getestet werden, an dem er wieder in den Betrieb kommt bzw. außerhalb des Homeoffice arbeitet. Für vollständig Immunisierte gilt all das nicht.
Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit entfällt u.a. in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Bibliotheken und Archiven, beim praktischen Fahr- und Flugunterricht, bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie für nahe Angehörige bei Beerdigungen sowie bei standesamtlichen Trauungen und Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen können mit der Hälfte der maximalen regulären Zuschauerkapazität (Höchstgrenze: 25.000) durchgeführt werden. Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein negativer Schnelltest und ein Hygienekonzept erforderlich. Immunisierte Personen werden bei der Zuschauerzahl mitgezählt.
Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen mit negativem Schnelltest und einfacher Rückverfolgbarkeit geöffnet werden. In geschlossenen Räumen dürfen mehr als 100 Personen zusammenkommen, sofern negative Schnelltest vorliegen, eine einfach Rückverfolgbarkeit gesichert ist und ein mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept zu Kapazitätsbeschränkungen und Lüftungsregelungen vorliegt.
Veranstaltungen und Versammlungen
Volksfeste wie etwa Dorf- oder Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen können wenn das Land ebenfalls in der Inzidenzstufe 0 liegt, durchgeführt werden. Dabei müssen aber alle Teilnehmer über das Ergebnis eines negativen Schnelltests verfügen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dies über Stichproben zu kontrollieren, wenn eine Kontrolle am Einlass nicht möglich ist.
Für private Veranstaltungen wie Partys oder vergleichbare Feiern mit mehr als 100 Teilnehmern im Freien und mehr als 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen ist ein negativer Test für alle nicht vollständig immunisierten Personen vorgeschrieben.