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Kinderfreizeitbonus
Ein Besuch im Zoo, etwas, das Familien gern in den Ferien unternehmen; aber mit Anreise, Eintritt für alle und einem Eis für die Kinder kann ein solcher Ausflug bald ein kleines Vermögen kosten. Damit auch Mütter und/oder Väter, die finanziell (derzeit) nicht so gut aufgestellt sind, in den Ferien schöne Momente für sich und insbesondere ihre Kinder schaffen können, wurde ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen. Dieser Zuschuss ist Teil des am 12. Mai 2021 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“.
Der Kinderfreizeitbonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Die Familien entscheiden eigenverantwortlich, was sie mit dem Geld unternehmen möchten und müssen die Verwendung nicht nachweisen.
Wer Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus hat, entnehmen Interessierte der Website der Agentur für Arbeit. Familien, die Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) erhalten, stellen per Post einen Antrag bei der Familienkasse NRW, Bismarckstraße 10 in 59229 Ahlen und fügen eine Kopie des Sozialhilfe- bzw. Wohngeldbescheides als Nachweis bei. Wer den Kinderzuschlag (KiZ), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Jobcenterleistungen (SGB II) oder Bundesversorgungsleistungen (BVG) erhält, bekommt den Kinderfreizeitbonus automatisch.
Hier geht es zu den weiteren Informationen:
Kinderfreizeitbonus: Voraussetzung, Höhe, Antrag - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)