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Corona-Impfung: Härtefallregelung für Schwerkranke
Härtefallregelung für schwere Krankheitsfälle
Schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer besonders schweren Erkrankung ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, um schneller geimpft zu werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Patienten aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen.
Voraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis, das nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind chronisch kranke Personen, die zur zweiten Priorisierungsstufe gehören, aber bei denen keine extreme Dringlichkeit zur Impfung besteht. Sie werden voraussichtlich ein Impfangebot gegen Ende März erhalten und müssen keinen Antrag auf eine Härtefallprüfung stellen.
Der Antrag kann per E-Mail an Prioanfragen@kreis-warendorf.de gestellt werden. Wichtig ist, dass aus der E-Mail auch der vollständige Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten hervorgehen. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der hohen Zahl an Anfragen nicht sofort eine Entscheidung erfolgen kann.
Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass im Rahmen der Öffnung der Priorität 2 noch keine Menschen über 70 Jahre, Lehrer oder Erzieher geimpft werden können.
Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW