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Online-Tests nicht zulässig


Corona-Schnelltests haben durch die neuesten Änderungen der Coronaschutz-Verordnung auch für Geimpfte und Genesene wieder eine höhere Bedeutung im Alltag bekommen. So werden für viele Freizeitangebote wieder negative Testnachweise benötigt. Teilweise gilt dies auch bei Quarantäne-Entlassungen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Test unbedingt bei einer offiziell anerkannten Bürgerteststelle oder im Rahmen der Beschäftigtentestung beim Arbeitgeber erfolgen muss.

Im Internet gibt es allerdings dubiose Angebote , die einen online beaufsichtigten Selbsttest bescheinigen und entsprechende Zertifikate ausstellen. 

Das ist keineswegs erlaubt und diese Zertifikate sind nicht gültig. Die Anbieter versprechen zwar, dass mit dieser Bescheinigung der Zutritt etwa zu einem Friseur oder einem Fitnessstudio rechtmäßig sei. Wer aber diese Zertifikate - auch unwissentlich -  verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.

erklärt Dr. Tim Kornblum, stellvertretender Leiter des Kreisgesundheitsamtes dazu.

Bürgerinnen und Bürger sollten stattdessen eine der vielen Bürgersteststellen aufsuchen, die es in jeder Stadt oder Gemeinde im Kreis Warendorf gibt.

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