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Geänderte Regelung zur Kontaktnachverfolgung
Aufgrund der vielen Omikron-Fälle konzentriert sich das Gesundheitsamt des Kreises ab sofort darauf, die Kontaktaufnahme mit allen mit der Omikron-Variante infizierten Personen zu gewährleisten. Dazu nimmt das Gesundheitsamt mit jeder mit der Omikron-Variante infizierten Person direkt Kontakt auf.
Die infizierten Personen werden gebeten, im Anschluss ihre engen Kontakte der vergangenen Tage selbständig zu informieren. Denn bei Omikron-Fällen müssen sich auch vollständig geimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Das sehen die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts vor, die für das Kreisgesundheitsamt verpflichtend sind. Wann von einem engen Kontakt ausgegangen wird, erfahren die infizierten Personen im Gespräch zur Kontaktnachverfolgung.
Die Kontaktpersonen werden gebeten, sich per E-Mail mit dem Ordnungsamt ihrer Gemeinden in Verbindung zu setzen. Dazu wird ihnen von der infizierten Person eine entsprechende E-Mail-Adresse mitgeteilt und eine Mustermail zugesandt. Das Ordnungsamt stellt dann eine Quarantäneanordnung aus, die etwa beim Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Dieses Vorgehen ist mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abgestimmt worden.
Solange die strengen Regeln des RKI gelten, müssen wir einen pragmatischen Weg mit sehr umfangreicher Kontaktnachverfolgung finden und bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger daher um ihre Unterstützung. Die hohe Zahl an Omikron-Fällen und die Regelung machen diese Vorgehensweise bedauerlicherweise notwendig.
erklärt Dr. Tim Kornblum, der für den Infektionsschutz zuständige stellvertretende Gesundheitsamtsleiter.
(Mitteilung des Kreises Warendorf)