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Was gilt aktuell in städtischen Einrichtungen?
Wir haben Ihnen eine kurze Übersicht über die aktuell (1. Dezember 2021) geltenden Regelungen zusammengestellt:
Die derzeit geltende Coronaschutzverordnung finden Sie unten zum Download.
Rathaus / Jugendamt
Der Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminbuchung über oberste Kachel (Kalendersymbol) in der Toolbar rechts möglich.
Wochenmarkt
Auf dem Wochenmarkt in Oelde und Stromberg gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske.
(Weitere Informationen in der Allgemeinverfügung der Stadt Oelde vom 26. November 2021)
Kindermuseum Klipp Klapp
2G, gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchVO
Stadtbücherei
3G für kontaktlose Ausleihe und Rückgabe, gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 CoronaSchVO
2G bei Eintritt in die Bücherei für alle Nutzer, gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 CoronaSchVO
Besuch von Kursen der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh
- Angebote und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, der politischen Bildung und der Selbsthilfe sowie Integrationskurse: 3G, gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO
- Sonstige Kurse: 2G, gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 6 CoronaSchVO
Hallenbad
2G, gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 CoronaSchVO
Nutzung von Sporthallen und Sport-Außenanlagen
2G, gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 CoronaSchVO, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 CoronaSchVO auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.
Laut Landesministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales: "Erforderlich ist, dass es sich um Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten handelt, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören."
Beerdigungen
3G, gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 CoronaSchVO
Richtlinien für den Kommunalfriedhof Oelde-Lette
Hinweise zu Tests:
Kinder bis 15 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen;
Jugendliche ab 16 Jahren mit Schultestung gelten als getestet mit Schulbescheinigung, unterliegen aber den 2G-Erfordernissen!