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2G-Bändchen-Aktion für Oelder Handel und Gastronomie
Um den Einkauf und den Besuch der gastronomischen Angebote in Oelde sowohl für die Kund:innen als auch die Gewerbetreibenden deutlich zu vereinfachen, hat die Stadt Oelde eine 2G-Bändchen-Aktion realisiert. Das Bändchen - vergleichbar mit einem Festivalbänchen - erhalten Kund:innen für den jeweiligen Tag beim ersten Betreten eines beliebigen Lokals, nachdem sie anhand ihres Impfzertifikats oder ihres Genesenennachweises 2G nachweisen konnten. In jedem weiteren Geschäft im Innenstadtbereich reicht es dann aus, das Bändchen vorzuzeigen. So werden die Händler:innen und Gastronom:innen entlastet und auch die Besucher:innen müssen nicht immer aufs Neue mit Handy oder Impfausweis und Personalausweis hantieren.
Was müssen Gewerbetreibende bei der Teilnahme an der 2G-Bändchen-Aktion beachten?
Kund:innen werden beim erstmaligen Betreten eines Geschäftes „auf 2G geprüft“. Die Prüfung erfolgt durch das geschäftseigene Personal. Hat der Kunde oder die Kundin noch kein Bändchen für den jeweiligen Tag, muss der Impfstatus vorrangig mittels des digitalen Impfzertifikats gecheckt werden. Alternativ ist auch das Vorzeigen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises in Papierform möglich. Außerdem muss ein Lichtbildausweis zur Verifizierung der Identität geprüft werden.
Erfüllt der Kunde oder die Kundin die Anforderungen wird das 2G-Bändchen übergeben. Dabei ist es erforderlich, dass das geschäftseigene Personal sicherstellt, dass das Bändchen sicher und nicht abstreifbar vom Kunden verschlossen wird.
Durch das Vorzeigen des 2G-Bändchens ist dem Kunden der Zutritt in alle Einzelhandelsgeschäfte des Innenstadtbereichs gestattet. Bei Kunden, die ein 2G-Bändchen angelegt haben, ist eine Überprüfung des Impf- oder Genesenen-Nachweises nicht mehr erforderlich, dennoch dürfen Gewerbetreibende den Impf- oder Genesenen-Nachweis erfragen. Dies empfehlen wir stichprobenartig weiterhin fortzuführen.
2G-Nachweis
Der 2G-Nachweis ist unter einer der folgenden Anforderungen erfüllt:
Genesen: Als Genesene mit einem Immunschutz gelten Personen, bei denen ein positives PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Geimpft: Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Johnson & Johnson) oder zwei Impfdosen (AstraZeneca, Biontech, Moderna) notwendig.
Herausgabe der 2G-Bändchen
Es gibt sieben verschiedenfarbige Bändchen, welche nach einem festen Schema herausgegeben werden dürfen. Die Händlerinnen und Händler bekommen mit Projektstart eine Liste ausgehändigt, die die jeweils gültige Farbe für den jeweiligen Wochentag bestimmt.
Beispiel: Mittwoch, 22. Dezember – Bändchenfarbe: gelb
Alle Gewerbetreibenden haben sich an die „Farbordnung“ zu halten. Sollte es zu Unachtsamkeit bei der Ausgabe der Bändchen kommen und „falsche Farben“ für den jeweiligen Wochentag herausgegeben, droht der Abbruch des Projektes für alle Teilnehmenden.
Hinweis: Um die Herausgabe der Bändchen mit Bedacht zu steuern, sollte das geschäftseigene Personal die Kund:innen fragen, ob sie im Anschluss noch weitere Geschäfte im Innenstadtbereich besuchen möchten.
Projektlaufzeit
Die „2G-Bändchen-Aktion“ wird vorerst bis zum 24. Dezember 2021 laufen. Sofern das Projekt aus Sicht der Ordnungsbehörde und der Gewerbetreibenden ordnungsgemäß läuft und ein Mehrwert für Händler:innen, Gastronom:innen und Kund:innen entsteht, wird die Aktion weiter fortgeführt. Während der Projektlaufzeit wird der Fachdienst Ordnungswesen stichprobenartig die 2G-Nachweise überprüfen.
Bei Fragen zu der 2G-Bändchenaktion nehmen Interessierte gerne Kontakt auf mit:
Stadt Oelde
Fachdienst Wirtschaftsförderung
Leonard Gromes
Tel.: 02522 72-245
Mobil: 0173 6507860
Mail: leonard.gromes@oelde.de