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Neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht
Das Land NRW hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht und damit die Bund-Länder-Vereinbarung, die in dieser Woche angesichts der bundesweit stark steigenden Corona-Zahlen getroffen wurde, in Recht umgesetzt.
Die Einschränkungen, die die Verwaltung bereits gestern bekannt gab, sind im Wesentlichen bestätigt worden. Organisatorisch stellt sich der Fachdienst Ordnungswesen auf verstärkte Kontrollen im öffentlichen Bereich in den Novemberwochen ein.
Die Opfer, die zum Beispiel Gastronomen und Künstler jetzt bringen, sind vergebens, wenn stattdessen die private Kellerparty zum Superspreading-Event wird. Die Beschränkungen, die die Verordnung den Menschen im November auferlegt, müssen von Vernunft und Zurückhaltung im Privatbereich begleitet werden.
appelliert Fachbereichsleiter Jakob Schmid an die Eigenverantwortung jedes einzelnen.
Nachfolgende Änderungen gelten ab Montag, 2. November, zusätzlich:
Alltagsmaske auf Spielplätzen (auch im Vier-Jahreszeiten-Park)
Ganz neu ist die Maskenpflicht auf Spielplätzen für Kinder ab dem Schuleintritt. Für Kinder ab dem Schulalter und alle Erwachsenen auf Spielplätzen gilt immer die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.
„Ich kann mir vorstellen, dass das bei vielen Bürgern auf den ersten Blick zu Unverständnis führt. Dadurch ermöglicht das Land es aber, das Spielplätze offen bleiben und von mehreren Familien gleichzeitig genutzt werden können – insofern hoffe ich, dass die Menschen vor allem diesen positiven Aspekt sehen.“
Jakob Schmid, Fachbereichsleiter u.a. für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Eingeschränkter Betrieb der VHS
Eine coronabedingte Lernpause für Kurse im Präsenzunterricht gilt im Monat November für die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh. Es finden grundsätzlich keine Präsenzkurse statt. Ausnahmen bilden Kurse mit besonderem beruflichen Interesse etwa Integrations- und Berufssprachkurse. Die Präsenzkurse pausieren gemäß der Regelungen der Coronaschutzverordnung und beginnen voraussichtlich wieder ab Dienstag, dem 1. Dezember. Aktuelle Informationen erhalten Interessierte und Kursteilnehmer auch unter www.vhs-oelde-ennigerloh.de.
Bundesweite Regelungen
In der Öffentlichkeit dürfen ab Montag nur noch Personen aus zwei Haushalten, höchstens jedoch zehn Personen, zusammenkommen.
Außerdem besteht eine Maskenpflicht nicht nur in geschlossenen Räumen wie z. B. Supermärkten, sondern auch unter freiem Himmel, wenn dort die Einhaltung des Mindestabstands nicht sichergestellt werden kann.
Alle Restaurants, Kneipen, Bars und Clubs müssen bis zum 30. November geschossen bleiben. Das gilt auch für Theater, Kinos und Museen.
Verboten bzw. geschlossen sind zudem u.a.:
- Freizeit- und Amateursport in und auf Sportanlagen
- Fitnessstudios, Schwimmbäder
- Kontaktsport auch im Freien (z.B. Fußball)
- Spielhallen, Wettbüros
- Zoos, Tierparks, Freizeitparks, Botanische Gärten
- Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios
- Versammlungen, Feste und Veranstaltungen, sofern sie nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dienen
- Reisebusfahrten und sonstige Gruppenreisen mit Bussen