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Gasheizstrahler in Oelde genehmigungsfähig
Aktuell wird über den Einsatz von Gasheizstrahlern in der Gastronomie diskutiert. Eine bundesweite oder landesweite Regelung besteht nicht. Oftmals haben Kommunen jedoch im Wege einer Gestaltungssatzung oder im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung die Nutzung von Gasheizstrahlern – in der Regel aus Klimaschutzgründen – untersagt.
Eine Regelung für Oelde besteht nicht – auch weil bei der Verwaltung bislang noch nie ein Antrag eingegangen ist.
Die Stadt Oelde erteilt in jedem Jahr auf Antrag der Gastronomen Sondernutzungserlaubnisse, in denen der Betrieb und der Umfang der Ausstattung der Außengastronomie geregelt ist. Das Aufstellen von Gasheizstrahlern wurde in der Vergangenheiten weder beantragt noch untersagt.
Die Genehmigung von Gasheizstrahlern ist damit grundsätzlich möglich. Hierfür reicht ein formloser Antrag per E-Mail an ursula.lindner@oelde.de.
Auf diesem Wege ist es für Gastronomen ebenfalls über einen formlosen Antrag möglich, die Außengastronomie bis zum Jahresende genehmigen zu lassen.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Lindner gerne zur Verfügung.
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