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Oberstufe des TMG geht in Distanzunterricht
Im Kontext der sehr hohen Inzidenzwerte in Oelde ist es in der Schülerschaft des Thomas-Morus-Gymnasiums seit den Herbstferien zu einer Vielzahl an Corona-Fällen gekommen. Allein am vergangenen Freitag und gestern kamen fünf neue unzusammenhängende Ansteckungsfälle aus vier verschiedenen Jahrgangsstufen hinzu. Das Ordnungsamt und die Schulleitung stimmen in der Einschätzung überein, dass zum Gesundheitsschutz der Schulgemeinschaft in der Oberstufe und einzelnen betroffenen Klassen eine einwöchige Phase des Distanzunterrichts notwendig ist, damit die aktuellen Ansteckungsketten aufgeklärt und eine Verbreitung im Schulbetrieb ausgeschlossen werden kann.
Vorausgegangen war gestern und heute eine Abstimmung zwischen Schulleitung, Verwaltung; kreisverwaltung und Bezirksregierung.
Mit dem Distanzunterricht erreichen wir, dass die Schulgemeinschaft - dieses und das kommende Wochenende eingerechnet - neun Tage nicht zusammenkommen wird. Damit können wir mögliche Infektionsketten wirksam unterbrechen.
so Schulleiter Dr. Philipp Hermeier.
"Study Hall" wird eingerichtet
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern auf eine Betreuung angewiesen sind, oder denen zuhause ein geeignetes Lernumfeld für das Home-Schooling fehlt, haben die Möglichkeit, in der kommenden Woche in der Schule die sogenannte "Study Hall" zu nutzen. Ein Lehrerteam wird die Betreuung vor Ort übernehmen.
Technische Ausstattung für Schülerinnen und Schüler sichergestellt
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht über die erforderliche Ausstattung für das Home-Schooling verfügen, können Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Aktuelle Infektionszahlen
Thomas-Morus-Gymnasium:
Fälle aktuell: 12 Schüler
Erläuterung:
- unzusammenhängende Infektionen
- 6 von 8 Jahrgangsstufen betroffen (große Ausbreitung in Schulgemeinschaft
Übrige Schulen:
Die Situation an den anderen Schulen (insbesondere Albert-Schweitzer-Schule, Gesamtschule und Overbergschule) wird derzeit beobachtet.
Infektionsfälle an weiteren Schulen sind derzeit nicht gemeldet oder bekannt.
Aus der schriftlichen Begründung der Verwaltung zur Folgenabwägung
"Der zeitlich befristete Distanzunterricht von einer Woche am TMG ist auch aus Sicht der örtlichen Ordnungsbehörde zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geeignet, erforderlich und angemessen. Unter Berücksichtigung der beiden Wochenenden ergeben sich über insgesamt 9 Kalendertage deutliche Einschränkungen der Kontakthäufigkeiten und genügend Zeit zur Abklärung des Infektionsgeschehens in der Schule - insbesondere hinsichtlich der bisher unerkannt Infizierten, die am Schulgeschehen bisher teilnahmen.
Eine Beschränkung auf einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen ist, da nach unseren Feststellungen nahezu alle Geburtsjahrgänge der Schülerinnen und Schüler (2010 - 2002) vom Infektionsgeschehen betroffen sind, nicht ausreichend.
Aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schüler in der weiterführenden Schule, der technischen Ausstattung von Schule und Schülerinnen und Schüler für Distanzunterricht und der von der Schule im Vorfeld entwickelten Konzepte für Distanzunterricht überwiegen bei Abwägung des Bildungs- und Betreuungsinteresses der Schülerinnen und Schüler mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung des Infektionsgeschehens und dem Schutz der Gesundheit letztgenannte Interessen.
Der vorübergehende, auf eine Woche befristete Distanzunterricht ist geeignet und erforderlich, insgesamt die Funktionsfähigkeit des Unterrichts an der Schule durch ein schnellstmöglichstes Eindämmen, Abklingen und Zurückführen des Infektionsgeschehens an der Schule und in der Schulgemeinschaft alsbald wiederherzustellen und weitere Unterrichtsausfälle zu vermeiden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht über die ausreichenden technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Distanzunterricht verfügen oder bei denen zu Hause nicht die räumlichen Möglichkeiten für eine ungestörte Unterrichtung im Distanzunterricht gegeben sind, können das notwendige technische Equipement leihweise von der Schule erhalten oder in besonderen Gruppen mit ausreichend Abstand vor Ort in der Schule betreut werden ("Study Hall").
Das Betreuungsinteresse kann im Bedarfsfalle daher auch im Distanzunterricht sichergestellt werden; technische Hemmnisse, die gegen eine erfolgreiche Unterrichtung im Distanzunterricht sprechen, waren nicht erkennbar. Daher die Unterstützung für den Distanzunterricht."
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