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Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Die Stadt Oelde hat weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 400 – ein Vielfaches des Wertes, der zur Einstufung als Risikogebiet führt. Weder Infektionsherde noch Infektionsketten lassen sich derzeit vollständig nachvollziehen. Weil private Zusammenkünfte einen Infektionsschwerpunkt darstellen, setzt die neue Allgemeinverfügung der Stadt Oelde genau hier an.
Die nächsten Tage sind besonders wichtig. Anhand unserer Datenlage konnten wir feststellen, dass sich 115 der aktuell Infizierten, anders als oftmals üblich, zuvor nicht als Kontaktperson in Quarantäne befanden. Diese sind in Unkenntnis ihrer Infektion ihrem regulären Alltag weiter nachgegangen und haben bis zu ihrem Testergebnis das Virus weitergeben können. Wir müssen daher befürchten, dass es eine Vielzahl weiterer Infizierter gibt, die noch keine Kenntnis von ihrer Infektion haben. Die ohnehin schon hohen Infektionszahlen sind leider immer ein Blick in die Vergangenheit. Daher galt es jetzt entschieden zu handeln.
erläutert Bürgermeisterin Karin Rodeheger.
Die neue Allgemeinverfügung, die von morgen, Freitag, 6. November, bis Sonntag, 15. November, Gültigkeit hat, begrenzt Zusammenkünfte im Privaten und trifft folgende Regelungen:
§ 1 Zusammenkünfte aus geselligem Anlass (Treffen mit Freunden oder Nachbarn, Spieleabende, Stammtisch)
Mehrere Personen dürfen im privaten Raum (eigene Wohnung einschließlich Nebengebäuden, Garten und Grundstück) aus geselligem Anlass nur zusammentreffen, wenn es sich
1. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder
2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften oder
3. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens vier Personen
handelt.
§ 2 Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter (Feste)
Mehrere Personen dürfen darüber hinaus bei Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter (Festen) im privaten Raum nur aus herausragendem Anlass und nur zusammentreffen, wenn es sich
1. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder
2. ausschließlich um Personen aus drei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften oder
3. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens 10 Personen handelt.
Feste im Sinne dieser Regelung sind:
Veranstaltungen, denen üblicherweise ein gesondertes Zeremoniell vorausgeht:
· Standesamtliche Hochzeit sowie kirchliche Trauung
· Freie Trauungen nach vorheriger standesamtlicher Trauung
· Hochzeit nach muslimischem oder jüdischen Brauch nach entsprechender standesamtlicher Trauung
· Konfirmation, Firmung und Kommunion sowie vergleichbare Feiern im jüdischen und muslimischen Glauben
· Taufen
Weitere Veranstaltungen aus besonders herausragendem Anlass
· Goldhochzeit sowie jedes fünfte darauffolgende Hochzeitsjubiläum
Die für die Veranstaltung verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontaktdatenliste mit Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer geführt und für einen Zeitraum von vier Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt wird. Eine Anzeigepflicht besteht für die Veranstaltungen nicht.
Diese Entscheidung ist uns mehr als schwergefallen.Wir haben aber keine ebenso wirksame Alternative gesehen, um die Ausbreitung des Virus schnell und effektiv einzudämmen. Diese Maßnahmen sind einschneidend, aber zeitlich stark befristet – wir wollen schnell eine große Wirkung erzielen. Wenn an diesem und am kommenden Wochenende auch die privaten Kontakte so gering wie eben möglich gehalten werden, haben wir eine realistische Chance.
betont Bürgermeisterin Karin Rodeheger.
Allein heute wurden der Stadt Oelde insgesamt 120 Personen (überwiegend Kontaktpersonen sowie Neuinfizierte) neu gemeldet. Damit erhöht sich die Anzahl der Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, auf insgesamt 429 Personen (Infizierte und Kontaktpersonen).
Die Bürgermeisterin hatte sich für diese einschneidende Maßnahme die Rückendeckung der Vorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen geholt. Diese sahen angesichts der aktuellen Situation ebenfalls die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen und gaben der Allgemeinverfügung ihre Zustimmung.
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