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Kein Verzehr auf dem Wochenmarkt möglich
Ergänzend zu der vorhandenen Beschilderung möchten wir darauf hinweisen, dass im gesamten Bereich des Wochenmarktes die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht. Damit ist der Vor-Ort-Verzehr von auf dem Markt erworbenen Speisen und Getränken nicht zulässig.