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Nutzung städtischer Sportanlagen
Durch die derzeit gültige Coronaschutzverordnung vom 11. Mai 2020 ist der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen wieder zulässig. Die Stadt Oelde hat sich dabei zu folgender Vorgehensweise entschieden:
- Die städtischen Freisportanlagen (Jahnstadion und die Sportplätze in den Ortsteilen) können ab dem 18. Mai 2020 grundsätzlich wieder für kontaktfreien Sport genutzt werden. Die Vereine, die auf diesen Anlagen Mannschaftssportarten durchführen, müssen hierzu ein Nutzungs- bzw. Trainingskonzept vorlegen, in welcher Form ein kontaktfreier Sportbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands (mind. 1,5 Meter) zwischen Personen gewährleistet werden kann.
- Eine Nutzung schulischer Turnhallen durch Vereine ist derzeit, nach Aussage der Bezirksregierung Münster, weiterhin unzulässig.
- In den anderen Sporthallen, die nicht direkt einer Schule zugeordnet sind, ist grundsätzlich die Nutzung für den kontaktfreien Sportbetrieb, unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften usw., wieder möglich.
Dazu gehören:- Sporthalle am Hallenbad
- Olympiahalle
- Turnhalle der ehemaligen Erich-Kästner-Schule
- Sporthalle in Sünninghausen
Die Vereine, die diese Hallen bisher genutzt haben, sind gehalten, in Zusammenarbeit mit der Stadt ein Nutzungskonzept zu erstellen.
Für die Nutzungen auf oder in Sportanlagen gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
- Zuschauer und Besucher sind nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis 14 Jahre, die bei Betreten der Sportanlagen durch jeweils eine erwachsene Person begleitet werden können.
- Für jede Gruppe ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
- Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist bis auf weiteres untersagt.
- Benutzte Sportgeräte sind nach den Trainingseinheiten durch die Vereine zu desinfizieren.