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Rechtsverordnung des Landes aktualisiert
Seit heute gilt die gestern veröffentlichte Neufassung der CoronaSchutzVO mit einigen Neuerungen, Klarstellungen und Verschärfungen.
Für Verbraucher dürfte im Wesentlichen von Interesse sein, dass sich in allen Einrichtungen und Verkaufsstellen nicht mehr als 1 Kunde je 10 m² Kundenverkaufsfläche (für Kunden zugänglicher Teil des Ladenlokals) aufhalten darf.