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Not-Kinderbetreuung wird deutlich ausgeweitet
Die wichtigsten Änderungen
- Anspruch auf Betreuung in einer Notgruppe besteht ab Montag bereits dann, wenn nur ein Elternteil als Schlüsselperson im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist
- Not-Kinderbetreuung auch an Wochenenden
Nach aktueller Mitteilung des Landes NRW soll ab dem 23. März 2020 ein Anspruch auf eine Betreuung in einer Notgruppe bereits dann bestehen, wenn nur ein Elternteil Schlüsselperson ist. Danach haben alle Eltern, die als Schlüsselperson in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind und dort unabkömmlich sind und keine Betreuung im privaten Umfeld gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung. Um die Einsatzfähigkeit für die in Schlüsselpositionen Beschäftigten sicherzustellen, wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab sofort steht die Not-Kinderbetreuung bei Bedarf auch samstags und sonntags zur Verfügung.
Anmeldung von Schulkindern (Klasse 1 bis 6)
Für Schulkinder, die ab Montag neu in die Notbetreuung aufgenommen werden sollen, wird um Anmeldung gebeten bis morgen, Sonntag, 12.00 Uhr. Fragen bzw. das ausgefüllte, nachstehende Antragsformular richten Sie bitte per E-Mail an:
Anmeldung von Kindern im Kindergartenalter
Eltern von Kindergartenkindern können ihren Bedarf ab Montag, 23. März 2020, 7.15 Uhr, beim Jugendamt unter folgenden Telefonnummern anmelden: