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Neue Allgemeinverfügung
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oelde in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.2020, 24:00 Uhr. Sie ersetzt die Erste und Dritte Allgemeinverfügung vom 13.03.2020 bzw.16.03.2020.
Darin verfügt wurde u.a.:
Ebenfalls geschlossen werden danach
- Wertstoffhöfe
- Frisörsalons, Nagel- und Kosmetikstudios, Tattoo-Studios
- Massagen und Fußpflege (soweit nicht medizinisch notwendig)
- Saunen und Sonnenstudios
Wochenmarkt
Es dürfen auf dem Wochenmarkt nur Waren nach § 67 der Gewerbeordnung (Lebensmittel) angeboten werden.
Hotels
Die Bewirtung in Hotel- und Beherbergungsbetrieben darf ausschließlich auf dem Zimmer erfolgen.