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Weitreichendes Kontaktverbot in NRW
Mitteilung der Landesregierung NRW
(Mitteilung in kompletter Länge)
(Rechtsverordnung des Landes)
Auszüge:
"Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. "...
"Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen."
Die Stadt Oelde hatte in den vergangenen Tagen bereits die Sperrung von Spielplätzen, Bolzplätzen und Sportanlagen mehrfach kontrolliert und das Ordnungsamt aus diesem Grunde mit Mitarbeitern aus anderen Fachdiensten verstärkt.
Anders als bei den Erlassen des Landes, die von der Stadt Oelde in den letzten Tagen in Form von Allgemeinverfügungen umzusetzen waren, handelt es sich bei einer Rechtsverordnung um unmittelbar geltendes Recht, das nach Bekanntmachung sofort vollziehbar ist.
Weitere städtische Informationen auf unserer Sonderseite CORONA