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Lockdown auch für Oelde
Aufgrund des Corona-Ausbruches bei der Firma Tönnies hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute einen Lockdown für den Kreises Warendorf und damit auch für Oelde ausgesprochen.
Bereits in der Pressekonferenz am heutigen Dienstagmorgen verhängte Ministerpräsisdent Armin Laschet einen Lockdown für den gesamten Kreis Gütersloh. Er sprach von dem bisher größten Infektionsgeschehen in NRW und in Deutschland.
Die Einschränkungen gemäß Coronaregionalverordnung, die um Mitternacht (Mittwoch, 24. Juni 2020) zunächst für eine Woche (bis zum 30. Juni 2020) in Kraft tritt:
- KONTAKTVERBOT: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt (Ausnahme: Personen des eigenen Hausstands)
- Schulen in Trägerschaft der Stadt Oelde werden ab sofort geschlossen , d.h. ab Mittwoch, 24. Juni 2020, findet kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung wird angeboten und können bei den Schulen direkt angemeldet werden. Diese Notbetreuung gilt auch für die ersten beiden Tage der Sommerferien (29. und 30. Juni 2020). Sollte die Verordnung dann aufgehoben werden, gilt ab dem 1. Juli 2020 die Ferienbetreuung für angemeldete Kinder.
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen werden ab sofort geschlossen, es wird eine Notbetreuung angeboten (Alle Kinder, die in der Notbetreuung aufgenommen waren, werden wieder betreut. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich. Dabei handelt es sich um Kinder von Arbeitnehmern mit systemrelevanten Berufen, von Alleinerziehenden, Kinder mit besonderen Förderbedarfen). Fragen beantwortet das Jugendamt unter 02522 / 72510 und 02522 / 72527 (Allgemeinverfügung des Kreises folgt)
- Kurse der Volkshochschule finden ab sofort nicht mehr statt
- Bolzplätze werden gesperrt (Kontaktsportverbot), Spielplätze bleiben geöffnet
- Sport in geschlossenen Räumen (einschl. Fitnessstudios) ist untersagt, sämtliche Sporthallen sind daher geschlossen
- Kontaktsport (auch im Freien) ist untersagt, d.h. Training von Sportmannschaften kann nicht stattfinden
- Indoorspielplätze, Hallenbäder, Saunen und ähnliche Wellnesseinrichtungen sind zu schließen
- Das Parkbad bleibt geöffnet, im Bad wird es jedoch keine Aufenthaltsmöglichkeiten geben (nur reines Schwimmen möglich)
- Restaurants und Café dürfen öffnen, jedoch ohne Thekenausschank und es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (nur zwei Personen oder eine Hausgemeinschaft pro Tisch)
- Bars, Clubheime & gastwirtschaftliche Thekenbetriebe bleiben geschlossen
- Picknicken und Grillen an öffentlichen Plätzen ist untersagt
- Konzerte & Aufführungen (auch Kinos) in geschlossenen Räumen sind untersagt
- Veranstaltungen & Versammlungen, die nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen, sind untersagt
- Die Stadtbibliothek bleibt geöffnet
- Museen, Kunstgalerien, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten bleiben geschlossen
- Reisebusfahrten sind untersagt
Anschließend soll die Lage neu bewertet und entschieden werden, ob die Maßnahmen weiter fortgeführt werden müssten. Ziel ist, die Einschränkungen so schnell wie möglich wieder zu lockern, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt.
Hierzu kündigte Minister Laumann an, in den kommenden Tagen vermehrt Testungen durchzuführen, um so ein realistisches Lagebild in den beiden Kreisen zu erhalten. Hierbei sollen zunächst alle Altenheime (Beschäftigte & Pflegebedürftige), alle Mitarbeiter der Krankenhäuser, alle Krankenhaus-Beschäftigten aus den beiden Kreisen Gütersloh & Warendorf sowie alle Beschäftigten in Supermärkten getestet werden. Für die Bevölkerung sollen öffentliche Teststationen von DRK und Bundeswehr errichtet werden.
Weitere Informationen hierzu folgen.