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Kita-Besuch: Erklärung erforderlich
Für die ab Montag geplante Öffnung sämtlicher Oelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gilt:
Freistellung von Kindern der Mitarbeiter des Unternehmens Tönnies
Die Kinder, die aufgrund der vorliegenden Datenlage als Kinder von Tönnies-Mitarbeiter identifiziert wurden, wurden zwischenzeitlich per Bescheid vom Besuch der Kindertagesstätten und Schulen ausgeschlossen worden. Die entsprechenden Bescheide wurden den Erziehungsberechtigten heute von der Stadt Oelde zugestellt.
Vor diesem Hintergrund ist es nach jetzigen Stand zu verantworten, die Einrichtungen am Montag wieder zu öffnen.
Ergänzende Absicherung des Zugangs zu den Kindertageseinrichtungen
Darüber hinaus gibt es Tätigkeiten, die von Eltern im weiteren Kontext für das Unternehmen Tönnies erbracht werden, z.B. bei Reinigungsfirmen, Sicherheitsfirmen, Veterinäre usw.
Grundsätzlich ist diese Kerngruppe weitestgehend ermittelt.
Jedoch ist es uns ein Anliegen, eine zweite „Überprüfungsschwelle“ einzubauen, in dem alle Eltern von Kindern in ihren Einrichtungen eine Erklärung - verbindliche Selbstauskunft als Voraussetzung für den Zugang ihrer Kinder zur Kinderbetreuung abgeben.
Bitte bringen Sie nachfolgende Erklärung ausgefüllt beim nächsten Besuch Ihres Kindes in seiner Kindertageseinrichtung mit.
Hinweise zur Erklärung
Nur Kinder, deren Eltern diese Erklärung abgeben und zweifelsfrei die benannten Kriterien erfüllen, dürfen die Kindertagesbetreuung ab Montag in Anspruch nehmen
Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sollten die Angaben zum Arbeitgeber kurz sichten und bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bei den Eltern ergänzend nachfragen.
Eltern, die mit einer „ablehnenden“ Entscheidung nicht einverstanden sind bzw. bei denen eine abschließende Klärung des Sachverhaltes nicht möglich ist, sind an den Fachdienst Jugendamt zu verweisen. Vor hier erfolgt die weitergehende Sachverhaltsklärung
Sicherheit geht vor! Im Zweifelsfall konsequent an den Fachdienst Jugendamt verweisen.
Zugangs zu den Schulen
Auch für den Besuch der Schulen gilt, dass Kindern von Eltern, die im Bereiche des Unternehmens Tönnies arbeiten, vom Besuch ausgeschlossen sind.
Dieses gilt insbesondere auch für Tätigkeiten, die für einen anderen Arbeitgeber im Unternehmen erbracht werden .
In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an :
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