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Quarantäne für Tönnies-Mitarbeiter verlängert
Die Quarantäne der Mitarbeiter des Unternehmens Tönnies, die ursprünglich heute ausgelaufen wäre, wurde per Allgemeinverfügung des Landes NRW vom 1. Juli 2020 für alle Betroffenen um weitere zwei Wochen bis zum 17. Juli 2020 verlängert. Es ist jedoch vorgesehen, die Quarantäne für die Betroffenen nach einer Negativtestung durch das Gesundheitsamt des Kreises im Wege einer Einzelfallentscheidung möglichst umgehend aufzuheben.
Das konkrete Verfahren und die Zuständigkeiten wurden gestern Abend im Kreishaus zwischen dem Krisenstab des Kreises Warendorf und den betroffenen Kommunen des Kreises Warendorf abgestimmt.
In Oelde gibt es rund 490 Mitarbeiter des Unternehmens Tönnies, rund 1000 Personen stehen aktuell unter Quarantäne (sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens sowie Kontaktpersonen und Familienangehörige).
Weitere Testreihe abgeschlossen
In den vergangenen Tagen wurde bei zahlreichen Tönnies-Mitarbeitern eine weitere Testreihe vorgenommen, die gestern Abend (2. Juli) abgeschlossen wurde. Erste Ergebnisse werden am Samstag (4. Juli) erwartet.
Regelung für Werkvertragsarbeitnehmer
Auf der Grundlage negativer Testergebnisse prüft das Gesundheitsamt die Voraussetzungen für eine vorzeitige Aufhebung der Quarantäne. Dabei kommt es jedoch nicht allein auf das negative Testergebnis an. Es ist parallel zu prüfen, ob in der Wohnung oder Sammelunterkunft des negativ Getesteten positiv getestete Mitbewohner leben. In diesem Fall würde die Quarantäne als Kontaktperson weiterhin bestehen bleiben müssen.
Aus den Berichten unserer Dolmetscherin wissen wir, dass sich die Mitarbeiter sehr auf das Ende der Quarantäne, das eigentlich für heute angekündigt war, gefreut haben. Wir werden mit zusätzlichem Personal sicherstellen, dass die gesunden Personen, die aus der Quarantäne entlassen werden können, die Aufhebungs-Bescheide möglichst unmittelbar erhalten.
erläutert Michael Jathe, Erster Beigeordneter der Stadt Oelde.
Personen, die unmittelbar im Unternehmen Tönnies beschäftigt sind (keine Werkvertragsarbeitnehmer)
Dieser Personenkreis wird durch das Gesundheitsamt unmittelbar informiert, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann.