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Wahlbezirke neu eingeteilt
Die Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 sind eingeteilt. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Wahlausschuss in seiner zweiten Sitzung am 17. Februar 2020.
Einige Wähler werden zukünftig einem anderen Wahllokal zugeordnet sein. Diese Änderungen waren erforderlich, weil nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW von der Durchschnittsgröße eines Wahlbezirks mit 1.800 Wählern nur noch eine Abweichung von +/- 15 % zulässig ist.
Interessierte, die wissen möchten, in welchem Wahlbezirk sie zukünftig wählen, können dieses anhand des Straßenverzeichnisses feststellen.
Bis zum 16. Juli 2020 haben Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber nun die Möglichkeit, Wahlunterlagen einzureichen und Kandidaten für die Wahlbezirke zu benennen.
Diese Frist gilt auch für die Einreichung von Wahlunterlagen für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister.
Gründe für die Neueinteilung
Karte mit den eingezeichneten Wahlbezirken
Straßenverzeichnis