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Lockdown: Das ändert sich ab heute
Ab heute gilt bis zum 10. Januar 2021 ein erneuter Lockdown.
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Einschränkungen in Oelde zusammengestellt:
Ab heute gilt bis zum 10. Januar 2021 ein erneuter Lockdown.
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Einschränkungen in Oelde zusammengestellt:
Allgemein geltende Regelung
Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
"Weihnachtsregelung" vom 24. bis 26. Dezember 2020
In diesem Zeitraum ist ein Zusammentreffen einer Familie mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
Silvester
es gilt die allgemein geltende Regelung (s.o.)
Der Einzelhandel ist geschlossen.
(Versandhandel, Auslieferung & Abholung unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig)
Viele Einzelhandelsgeschäfte sind weiterhin erreichbar und bieten einen Lieferservice an.
Kontaktdaten und weitere Infos erhalten Sie bei den Lokalhelden:
Grundsätzliche Ausnahmen:
Rathaus: vorherige Terminvereinbarung erforderlich; das Rathaus ist geschlossen vom 28. bis 30. Dezember (bitte lesen Sie die weiteren Hinweise und Informationen)
Stadtbücherei: geschlossen bis einschl. 11. Januar 2021 (Montag ist Schließungstag)
Volkshochschule: geschlossen bis einschl. 10. Januar 2021 (Online-Formate zulässig)
Nicht zulässig sind Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, insbesondere sind dies Friseurdienstleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen
Ausnahmen: medizinisch notwendige Leistungen (Fußpflege, Physiotherapie) sowie die gewerbsmäßige Personenbeförderung in PKWs
Geschlossen sind sämtliche öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Unzulässig ist auch die Nutzung von Bolzplätzen.
Geöffnet bleiben Spielplätze und der Vier-Jahreszeiten-Park.