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Lockdown: Das ändert sich ab heute


Ab heute gilt bis zum 10. Januar 2021 ein erneuter Lockdown. 
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Einschränkungen in Oelde  zusammengestellt: 

  • Kontaktbeschränkungen

    Allgemein geltende Regelung
    Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.

    "Weihnachtsregelung" vom 24. bis 26. Dezember 2020
    In diesem Zeitraum ist ein Zusammentreffen einer Familie mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis  zulässig, wobei  Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.

    Silvester 
    es gilt die allgemein geltende Regelung  (s.o.) 

  • Einzelhandel 

    Der Einzelhandel ist geschlossen. 
    (Versandhandel, Auslieferung & Abholung unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig)
    Viele Einzelhandelsgeschäfte sind weiterhin erreichbar und bieten einen Lieferservice an. 
    Kontaktdaten und weitere Infos erhalten Sie bei den Lokalhelden: 

    Grundsätzliche Ausnahmen:

    • Lebensmittelgeschäfte, Direktvermartkungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkte
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte
    • Verkaufsstellen zum Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter sowie Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen, soweit sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs (Übertöpfe und so weiter) beschränken
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden
    • Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen
    • Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten zur Versorgung von Gewerbetreibenden
  • Öffentliche Einrichtungen (Rathaus, Stadtbücherei, Volkshochschule) 

    Rathaus:  vorherige Terminvereinbarung erforderlich;  das Rathaus ist geschlossen vom  28. bis 30. Dezember (bitte lesen Sie die weiteren Hinweise und Informationen)

    Stadtbücherei:
    geschlossen bis einschl. 11. Januar 2021 (Montag ist Schließungstag) 

    Volkshochschule: geschlossen bis einschl. 10. Januar 2021 (Online-Formate zulässig) 

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen (Taxis, Friseure, Fußpflege & Co)

    Nicht zulässig sind Dienstleistungen und Handwerksleistungen,  bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, insbesondere sind dies Friseurdienstleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen 

    Ausnahmen: medizinisch notwendige Leistungen (Fußpflege, Physiotherapie) sowie die gewerbsmäßige Personenbeförderung in PKWs

  • Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagen, Spielplätze, Parkanlagen) 

    Geschlossen sind  sämtliche öffentlichen und privaten Sportanlagen
    Unzulässig ist auch die Nutzung von Bolzplätzen

    Geöffnet bleiben Spielplätze und der Vier-Jahreszeiten-Park

  • Regelungen zu Silvester 

    • Verkaufsverbot von Feuerwerksartikeln
    • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. 
    • Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne eine solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind.
  •  Alkoholische Getränke

    • Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23.00 und 06.00 Uhr  untersagt
    • Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum vollständig untersagt

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