Pressemitteilungen

Corona-Schutz-Verordnung des Landes aktualisiert


Friseure sowie die medizinische und kosmetische Fußpflege können ebenfalls ab Montag unter Hygieneauflagen wieder tätig werden.

Spielplätze können  ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wieder öffnen. 

Folgende Bildungsangebote dürfen stattfinden, sofern Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sind:

  • Volkshochschulen (organisatorischer Vorlauf erforderlich)
  • Musikschulen (organisatorischer Vorlauf erforderlich)
  • Sonstige öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Berufsaus-, -fort und -weiterbildungen sowie das zugehörige Prüfungswesen

Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres mit wenigen Ausnahmen untersagt. Zulässig sind nur Versammlungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen sowie Versammlungen gesetzlich vorgesehener Gremien von beispielweise Institutionen oder Vereinen.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August komplett untersagt. EIne Besucherzhal wurde nicht festgeschrieben, sondern die Art der Veranstaltungen. Darunter fallen beispielsweise Stadt-,  Dorf- und Straßenfeste,  Volksfeste, Sportfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte sowie Kirmesveranstaltungen, (Musik)Festivals sowie Schützen- oder Weinfeste. Eine Konkretisierung mit Blick auf Konzerte ist nicht erfolgt.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung

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