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Lockerungen aufgrund der Corona-Schutzverordnung NRW
Die Aktualisierung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes bringt einige Änderungen mit sich. Insbesondere die Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen.
Dabei gilt eine maximale Verkaufsfläche von 800 qm. Eine Reduzierung der Fläche (etwa durch die Beschränkung auf einen Teil der Verkaufsfläche) ist nach der Verordnung nicht zulässig.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Veränderungen, die ab der kommenden Woche gelten werden:
Veränderungen | Unverändert bleibt u.a. |
Dringende Empfehlung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen | Kontaktsperre bleibt bestehen |
Freiwilliger Unterrichtsbeginn für Abschlussklassen (TMG ab Donnerstag, 23. April, Gesamtschule ab Montag, 27. April) | Unterricht für sonstige Klassen sowie in Grundschulen nicht vor dem 4. Mai |
Notbetreuung in Kitas & OGS ab 23. April ausgeweitet | Kitas und OGS bleiben bis 4. Mai geschlossen |
Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis 800 qm, Autohäusern, Fahrradhandel, Buchhandel & Möbelhäusern | Gastronomie bleibt geschlossen |
Vier-Jahreszeiten-Park öffnet ab Donnerstag, 23. April | Spielplätze im Park, Kindermuseum und Gläserne Küche bleiben geschlossen |
Stadtbibliothek prüft eine zeitnahe Öffnung | Rathaus bleibt geschlossen (telef. & per E-Mail erreichbar, besondere Dienstleistungen) |
Großveranstaltungen bis 31. August verboten (u.a. Schützenfeste, Konzerte) | Volkshochschule bleibt geschlossen |
AWG-Wertstoffhöfe öffnen ab Montag, 20. April (Weitere Infos, u.a. Sicherheitsvorkehrungen) | Gottesdienste / religiöse Zusammenkünfte bleiben untersagt |
Wochenmarkt (Sortimentsbeschränkung aufgehoben, u.a. Textilien wieder möglich) | Sportanlagen & Spielplätze bleiben geschlossen |
Gesamte Übersicht der Einschränkungen |