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Geplante Einführung einer Winterdienstgebühr
Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden aktuell für rund 2.500 Grundstücke in Oelde erbracht. In allen anderen Fällen sind die Anlieger für die Straßenreinigung und für den ordnungsgemäßen Winterdienst verantwortlich.
Die einheitliche Gebühr, so wie sie bis 2013 in Oelde und vielen anderen Kommunen erhoben wurde, ist jedoch unzulässig. Der Gesetzgeber verlang, dass unterschiedliche Leistungen auch eigenständig kalkuliert und transparent abgerechnet werden. In den meisten Straßen werden beide Leistungen erbracht. In anderen Straßen nur eine der beiden Leistungen. Im Ergebnis war die Erhebung einer einheitlichen Gebühr unzulässig, weil die erbrachte Leistung in Teilen uneinheitlich war.
In der Folge hat die Stadt Oelde seit dem Jahre 2014 lediglich die Leistungen der Straßenreinigung über die Straßenreinigungsgebühr abgerechnet und hat auf die Erhebung der Winterdienstgebühr zunächst abgesehen, weil zuerst die notwendigen Daten wie Straßenverzeichnisse, Frontmeterlänge begünstigter Grundstücke, Grundstückeigentümer ermittelt und mit den vorhandenen Abrechnungsdaten abgeglichen werden mussten. Nicht jede Reinigungsfläche war bisher erfasst worden. Nun liegen die für eine Gebührenneukalkulation notwendigen Daten vor.
Die Kosten des Winterdienstes wurden seit 2014 vom allgemeinen Haushalt der Stadt Oelde getragen.
Im Ergebnis führte diese Vorgehensweise zu einer Ungleichbehandlung von Anliegern, die selbst zur Schneeschaufel oder Besen greifen müssen, und Anliegern, die ohne Gebührenerhebung vom Winterdienst in ihren Straßen profitierten.
Nicht nur diese Form der Ungleichbehandlung ist unzulässig. Zugleich ist die Stadt Oelde aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet, zur Entlastung des städtischen Haushaltes Gebühren zu erheben, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. In Oelde sind rund 84.000 Meter Straßenlänge betroffen. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich voraussichtlich auf rund 200.000 bis 300.000 EUR und sind stark abhängig vom jeweiligen Winterwetter.
Der Planungsausschuss und der Finanzausschuss haben den Vorschlag der Verwaltung inzwischen vorberaten. Sie empfehlen dem Rat, die Gebührenkalkulation aufzustellen und im Dezember darüber zu entscheiden, ob die Gebühr tatsächlich eingeführt werden soll.