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Politik einfach erklärt
Der politische Entscheidungsprozess
In der Regel erstellt die Verwaltung Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung in den Gremien. In diesen ist eine Sachverhaltsdarstellung, eine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten sowie ein Beschlussvorlag enthalten.
Auch Mitglieder eines Rates oder eine Fraktion können sich mit Anträgen an den Stadtrat wenden.
Die politischen Anträge und die Beschlussvorlagen der Verwaltung stellen den Inhalt der Tagesordnungen des Rates der Stadt Oelde und seiner Fachausschüsse dar.
Die Fachausschüsse, deren Zuständigkeit in der Zuständigkeitsordnung geregelt ist, stellen ein verkleinertes Abbild des Stadtrates sind. In diesen sind Mitglieder des Rates und sachkundige Bürger, die aufgrund ihrer fachlichen Eignung in den Ausschuss berufen wurden, vertreten.
Sie diskutieren gemeinsam, ob sie der Empfehlung der Verwaltung oder dem politischen Antrag folgen oder nicht. Am Ende der Debatte steht eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt.
Im Endeffekt entscheidet der Stadtrat (das so genannte Plenum), was schließlich umgesetzt wird und was nicht. An die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse ist er nicht gebunden.
Stadtratsmitglieder oder -fraktionen stellen häufig Änderungsanträge. Der Rat der Stadt stimmt über diese Änderungsanträge ab, wobei über den weitestgehenden zunächst abzustimmen ist, und fasst schließlich einen Beschluss - für oder gegen die beantragte Maßnahme. Zudem werden die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, soweit sie im Haushaltsplan bislang nicht vorgesehen waren.
Es gilt die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag bzw. Beschlussvorschlag als abgelehnt. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Für den Vollzug der Beschlüsse ist die Verwaltung zuständig: Entweder direkt durch städtische Bedienstete oder indem sie z.B. für den Bau eines Gebäudes externe Unternehmen beauftragt.
Mitteilungs- und Beschlussvorlagen
Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich bei einer Mitteilungsvorlage um eine Mitteilung seitens der Verwaltung oder eines Antragsstellers an die Politik. Bei einer Beschlussvorlage muss die Politik einen Beschluss fassen, um weiteres Verwaltungshandeln in die Wege zu leiten. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Vorlage abzuändern bzw. umzuändern, um einen Beschluss zu erreichen.
Nichtöffentliche Sitzungen
Bei vielen öffentlichen Sitzungen gibt es oft auch einen sogenannten nicht öffentlichen Teil. Hier werden Themen behandelt wie z.B. Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten. Auch bei Rechtsstreitigkeiten kann nicht öffentlich verhandelt werden. Bei diesen Themen liegt in der Regel ein sogenanntes berechtigtes Interesse Einzelner oder von Unternehmen zugrunde, das zu schützen ist.
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