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Besuch von Sitzungen
hinweise für zuhörer von sitzungen
An den öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Oelde und seiner Ausschüsse können Sie - mit wenigen Ausnahmen - jederzeit gern persönlich teilnehmen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, jedermann hat das Recht, an den Sitzungen als Zuhörer teilzunehmen, um die Arbeit der gewählten Volksvertreter zu verfolgen.
Nichtöffentliche Sitzung
Bestimmte Angelegenheiten dürfen allerdings nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach aus unterschiedlichen Gründen einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Zuhörer sind dabei nicht zulässig.
Mitwirkung an der Beratung
Die Teilnahme als Zuhörer beinhaltet nicht das Recht, aktiv an der Beratung mitzuwirken. Die Beratung über die Tagesordnungspunkte ist nach der Gemeindeordnung NW allein den Ausschussmitgliedern vorbehalten. Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie. Beifall oder Mißfallensäußerungen der Zuhörer nehmen Einfluss auf die Beratung und sind deshalb nicht zulässig.
Einwohnerfragestunde
In jeder Sitzung des Rates gibt es den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde". Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde eine Frage an den Rat zu richten, die sich jedoch nicht auf einen Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung beziehen darf.
"Spielregeln":
Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister hat jeder Einwohner der Stadt Oelde die Möglichkeit, mündliche Fragen zu stellen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen müssen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, zwei Zusatzfragen zu stellen. Ist eine sofortige Antwort durch den Bürgermeister nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Antwort durch die Verwaltung. Allgemeine Erklärungen oder Diskussionen sind keine Fragen und daher an dieser Stelle nicht zulässig.
Tonbandaufnahmen
Es ist untersagt, über die Sitzungen Tonbandaufnahmen oder Videomitschnitte anzufertigen, wenn der Rat dies nicht ausdrücklich gebilligt hat.
Nicht-öffentlich tagende Gremien
Im Sitzungskalender sind auch Sitzungen von Gremien aufgeführt, die grundsätzlich nicht-öffentlich tagen. Dabei handelt es sich unter anderem um Sitzungen der Fraktionen oder des Ältestenrates. Hier ist die Teilnahme als Zuhörer leider nicht möglich.