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Bundestagswahl 23.02.2025
Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Weitere Informationen folgen, sobald uns diese vorliegen.
Zeitliche Übersicht zur Wahl
12.01.2025 | Erstellung des Wählerverzeichnisses von Amts wegen |
13.01.2025 - 16.02.2025 | Zeitraum: Beantragung von Online-Wahlscheinen |
24.01.2025 | Versand der Wahlbenachrichtigungen |
06.02.2025 - 10.02.2025 | Zeitraum: Einsicht in das Wählerverzeichnis |
07.02.2025 | Lieferung der Stimmzettel |
10.02.2025 | Versand der Briefwahlunterlagen und Öffnung des Briefwahlbüros (Eingang Ratstrakt) |
21.02.2025, um 15.00 Uhr | Schließung des Briefwahlbüros |
22.02.2025, bis 12.00 Uhr | Ersatz von nicht erhaltenen oder verlorenen Wahlscheinen |
23.02.2025, bis 15.00 Uhr | Erstellung von Wahlscheinen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung |
23.02.2025, 8.00 - 18.00 Uhr | Wahltag , im Anschluss erfolgt die Ergebnisermittlung |
Fragen und Antworten zur Wahl
Wer wird gewählt?
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Deutsche im Inland
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und zum Stichtag in Oelde mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in Oelde eingetragen.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe Deutsche im Inland) auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt haben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um als sogenannter "Auslandsdeutscher" das Wahlrecht ausüben zu können, muss ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde gestellt werden, in der Sie zuletzt gemeldet waren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.
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