Voting. Woman putting a ballot into a voting box.

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 23.02.2025

Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

  • Wer wird gewählt?

    Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

  • Wie wird gewählt?

    Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Oelde gehört zum Wahlkreis 130 - Warendorf.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Deutsche im Inland

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und zum Stichtag  in Oelde mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in Oelde eingetragen. 

    Deutsche im Ausland

    Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe Deutsche im Inland) auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie   nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt haben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder   aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

    Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um als sogenannter  "Auslandsdeutscher" das Wahlrecht ausüben zu können, muss ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde gestellt werden, in der Sie zuletzt gemeldet waren. 
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner. 

Ihr KontaKt

Keine Mitarbeitende gefunden.
Keine Abteilungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.