Rat: Antrag auf Bürgerbegehren zulässig


Der Rat hat in seiner gestrigen Sitzung  die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen die Umgestaltung des Anbaus der St.-Johannes-Kirche   festgestellt, da   sämtliche    rechtlichen Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW erfüllt waren. 

Aktuell sammeln die Initiatoren  Unterschriften für ihr Anliegen. Benötigt werden 1963 Unterschriften.    Wird dieses Ziel erreicht, muss sich der Rat erneut mit dem Beschluss auseinandersetzen, gegen die sich das  Begehren wendet (Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR).
Der Rat muss dann entscheiden,  ob er seinen Beschluss  aufhebt oder bestehen lässt. Erfolgt keine Rücknahme des Beschlusses, kommt es innerhalb der dann folgenden drei Monate zum Bürgerentscheid, möglicherweise im Frühjahr 2025.  Dann wären alle Oelder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Entscheidung selbst zu treffen.
Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Stimmen mit Ja votiert und diese Mehrheit mindestens 20 % der Oelder Bürgerinnen und Bürger darstellt.

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