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Städt. Zuschuss für Umbau der Marienkapelle nicht mehr erforderlich
Der Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR für die Kirchengemeinde St. Johannes zum Umbau der Marienkapelle ist nicht mehr erforderlich.
Die Finanzierung des Bauprojektes wurde seitens der katholischen Kirche inzwischen auf anderem Wege gesichert. Die Kirchengemeinde wird im Anbau der St.-Johannes-Kirche neben Versammlungsräumlichkeiten auch eine ebenerdige, öffentliche WC-Anlage schaffen. Zudem entsteht ein barrierefreies WC für Inhaber*innen eines EURO-Schlüssels.
Die Kirchengemeinde St. Johannes hat ihren Antrag auf Gewährung des Zuschusses inzwischen zurückgezogen. Dass das Bauvorhaben nunmehr wie geplant, jedoch ohne städtische Haushaltsmittel realisiert werden kann, freut mich sehr“,
erläutert Bürgermeisterin Karin Rodeheger.
Gegen die Gewährung des Zuschusses richtet sich aktuell ein Bürgerbegehren. Nach Prüfung der Unterschriftenlisten steht fest, dass das erforderliche Quorum von 1.963 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Daher muss der Rat am kommenden Montag entscheiden, ob er die Bewilligung des Zuschusses zurücknimmt oder den entsprechenden Ratsbeschluss bestehen lässt.
Ich werde dem Rat allein aufgrund der nunmehr gegebenen alternativen Finanzierungsmöglichkeit und der Rücknahme des Antrages vorschlagen, den Beschluss vom 1. Juli 2024 am kommenden Montag aufzuheben. Hätte es zur Realisierung der Planung des städtischen Zuschusses weiterhin bedurft, hätte ich dem Rat empfohlen, den Beschluss aufrecht zu erhalten und den Bürger-entscheid durchzuführen. Da für viele die Kosten im Vordergrund standen, dürften auch viele Kritiker die aktuelle Entwicklung sicher sehr positiv sehen“,
legt Rodeheger dar.
Sollte der Rat der Stadt Oelde in der Ratssitzung am 16. Dezember 2024 den Beschluss über die Gewährung des Zuschusses aufheben, wäre aus rechtlicher Sicht das Ziel des Bürgerbegehrens erreicht, das sich ja gegen den Ratsbeschluss richtet und dessen Aufhebung erwirken möchte.
Das Verfahren zur Durchführung des Bürgerbegehrens wäre damit beendet, sodass ein Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit nicht mehr stattfände.