Lichtfoyer - Zukunft der Seitenkapelle

Lichtfoyer - Zukunft der Seitenkapelle

St.-Johannes

Umgestaltung des Anbaus der St.-Johannes-Kirche


Es ist vorgesehen, dass die Stadt Oelde der katholischen Kirchengemeinde 250.000 EUR als Zuschuss für die Neugestaltung des nicht geweihten Anbaus der St. Johannes-Kirche zur Verfügung stellt. Geplant sind ein zur Kirche geöffnetes Lichtfoyer, ein Gruppenraum für kirchliche und weltliche Gruppen sowie eine öffentliche WC-Anlage.  Geplant ist zudem ein WC für Personen, die  aufgrund ihrer Beeinträchtigungen Anspruch auf einen Euro-Schlüssel haben.

Aktuelles


Ansichten & PLäne

  • Informationen zum Bürgerbegehren

    Am 29. Juli 2024 wurde der Verwaltung ein Antrag auf Einleitung eines Bürgerbegehrens, das sich gegen die Bereitstellung einen städtischen Zuschusses wendet, eingereicht. Dieser wurde rechtlich geprüft und eine Kostenschätzung aufgestellt.  Darin werden die finanziellen Auswirkungen für den Fall dargestellt, dass das Begehren im Sinne der Initiatoren einen positiven Ausgang findet. 
    Am 16. September 2024 hat der Rat die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung eines Bürgerbegehrens  festgestellt.  

    Aktuell sammeln die Initiatoren  Unterschriften für ihr Anliegen. Benötigt werden 1963 Unterschriften.    Wird dieses Ziel erreicht, muss sich der Rat erneut mit dem Beschluss auseinandersetzen, gegen die sich das  Begehren wendet (Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR).
    Der Rat muss dann entscheiden,  ob er seinen Beschluss  aufhebt oder bestehen lässt. Erfolgt keine Rücknahme des Beschlusses, kommt es innerhalb der dann folgenden drei Monate zum Bürgerentscheid, möglicherweise im Frühjahr 2025.  Dann wären alle Oelder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Entscheidung selbst zu treffen.
    Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Stimmen mit Ja votiert und diese Mehrheit mindestens 20 % der Oelder Bürgerinnen und Bürger darstellt.

    Beschluss über Zuschuss an die Kath. Kirchengemeinde  vom 1. Juli 2024
    Beschluss zur Feststellung der Zulässigkeit vom 16. September 2024

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