Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Informationen zu möglichen Bürgerbegehren


Am 29. Juli 2024 wurden der Verwaltung zwei Anträge auf Einleitung eines Bürgerbegehrens überreicht.   
Diese richten sich gegen die nachfolgenden Beschlüsse des Rates vom 1. Juli


Was passiert derzeit? 

Die Anträge auf Einleitung der Bürgerbegehren werden derzeit rechtlich geprüft. Dabei werden  insbesondere die konkrete Fragestellung und die Begründung der Initiatoren einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell zudem jeweils eine Kostenschätzung. Hierzu ist die jeweilige Kommune verpflichtet. Darin werden die finanziellen Auswirkungen für den Fall dargestellt, dass das Begehren im Sinne der Initiatoren einen positiven Ausgang findet. 

Nach Vorlage der Kostenschätzungen ist es möglich, dass der Rat formal über die Zulässigkeit der angestrebten Bürgerbegehren entscheidet. Dieser Schritt würde sowohl den Initiatoren, als auch den Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift das Begehren unterstützen wollen, Rechtssicherheit geben, denn es verhindert, dass das Begehren zu einem späteren Zeitpunkt daran scheitern kann, dass zum Beispiel die Fragestellung nicht korrekt formuliert war. 

Wenn der Rat die Zulässigkeit bestätigt hat,  können die Initiatoren mit der Sammlung der jeweils erforderlichen 1963 Unterschriften beginnen. Wir dieses Ziel erreicht, muss sich der Rat erneut mit den Beschlüssen auseinandersetzen, gegen die sich die beiden Begehren wenden. Er muss dann entscheiden,  ob er seine Beschlüsse aufhebt oder bestehen lässt. Erfolgt keine Rücknahme der Beschlüsse, kommt es innerhalb der dann folgenden drei Monate zum Bürgerentscheid, möglicherweise im Frühjahr 2025.  Dann wären alle Oelder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Entscheidung selbst zu treffen.

Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Stimmen mit Ja votiert und diese Mehrheit mindestens 20 % der Oelder Bürgerinnen und Bürger darstellt.

  • Bürgerbegehren gegen  die Schaffung einer öffentlichen WC-Anlage im Anbau der St.-Johannes Kirche 

    Ein mögliches Bürgerbegehren richtet sich gegen einen   Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR, den die Stadt Oelde an die Kirchengemeinde St.-Johannes richten möchte. Als Gemeinschaftsprojekt mit der Kirchengemeinde soll ein nicht geweihter Anbau der St. Johannes-Kirche in einen Aufenthaltsraum und eine öffentliche WC-Anlage umgebaut werden.  Vorgesehen ist zudem ein WC für Menschen mit Behinderung, das jedoch Euro-Schlüssel-Inhabern vorbehalten ist.

    Weitere Informationen folgen 

  • Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete 

    Ein Bürgerbegehren richtet sich gegen eine   Zentrale Unterbringungseinrichtung    des Landes mit einer maximalen Kapazität von 400 Personen. Die Bewohner leben hier vorübergehend, bis sie einer Kommunen dauerhaft zugewiesen werden. Weil Bürger*innen im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen Sicherheitsbedenken geäußert hatten, hat der Rat darüber hinaus entschieden, den Kommunalen Ordnungsdienst schon im Vorfeld auszuweiten und die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei zu intensivieren.
    Die Stadt Oelde hat sich unter anderem für eine ZUE ausgesprochen, weil nach Start der ZUE die Zuweisung der nächsten 400 Geflüchteten an die Stadt Oelde ausgesetzt wird. Dieses entlastet die überlasteten Strukturen auf dem Wohnungsmarkt, in Schulen und Kitas, den städtischen Haushalt und ermöglicht die Konzentration auf die Integration der bereits aufgenommenen Geflüchteten.  

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