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Steuern & Gebühren
ÜBersicht
Wir geben Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die Steuern und Gebühren, die die Stadt Oelde erhebt:
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Hebesatz A kommt bei unbebauten, Hebesatz B für bebaute Grundstücke zur Anwendung.
Die Hebesätze betragen seit 2018:
Hebesatz A: 260 v. H.
Hebesatz B: 474 v. H.
Die Hebesätze betragen ab 2024:
Hebesatz A: 260 v. H.
Hebesatz B: 490 v. H.Ihr Kontakt
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben. Nach Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags festgesetzt. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (= Hebesatz in Höhe von mind. 200 %). Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2011:
Hebesatz Gewerbesteuer ab 2024: 413 v. H.
Historie:
1997 - 2002 = 355 v. H.
2003 - 2010 = 390 v. H.
2011 - 2023 = 412 v. H.Ihr Kontakt
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Abfallentsorgungsgebühr
80 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
ab 2024223,78 EUR
188,18 EUR120 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
ab 2024335,67 EUR
282,26 EUR240 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
ab 2024671,35 EUR
564,53 EUR1.100 Liter-Behälter (Kauf) - wöchentliche Entleerung
ab 20244.856,23 EUR
4.455,89 EUR1.100 Liter-Behälter (Miete) - wöchentliche Entleerung
ab 20244.863,02 EUR
4.462,17 EUR1.100 Liter-Behälter (Kauf) - 14-tägige Entleerung
ab 20242.440,55 EUR
2.242,92 EUR1.100 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
ab 20242.644,09 EUR
2.429,04 EURRestabfallsack 70 l 6,74 EUR
Bioabfallsack 70 l 6,20 EUR
Ihr Kontakt (Bereitstellung Abfallbehälter)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Ihr Kontakt (Gebühren)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Schmutzwassergebühr
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 2,62 EUR.
Abzugsmengen, z.B. durch Gartenwasserzähler
Die Schmutzwassergebühr fällt nicht an, wenn Frischwasser auf einem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt.
Die verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermenge (Abzugsmenge) wird auf Antrag von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen. Der Nachweis über die Abzugsmenge erfolgt durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende Messeinrichtung, z.B. einen Gartenwasserzähler.Meldung Ersteinbau/ Wechsel Wasserzähler
Bitte melden Sie den Einbau oder Wechsel Ihres Wasserzählers mit bequem online oder klassisch mit dem folgendem Formular beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde an.
Beispielbild eines Wasserzählers mit Erläuterungen
Informationen zum Wasserzähler
Jährliche Meldung des Zählerstand
Für die Berücksichtigung der Abzugsmenge bei der Gebührenberechnung, sind die Zählerstände Ihres Wasserzählers aus eigener Initiative jährlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) zu melden. Bitte bequem online melden oder verwenden Sie nachfolgendes Formular:An die jährliche Meldung erinnern wir Sie gerne per E-Mail, die Sie im Rahmen des Newsletters der Stadt Oelde abonnieren können
Ihr Kontakt
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Niederschlagswassergebühr
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,55 EUR je m² befestigter Fläche.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich auf Grundlage der Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigten Flächen auf einem Grundstück, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Veränderungen bezüglich dieser Flächen sind gemäß § 5 der Beitrags-und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Veränderung vom Grundstückseigentümer mitzuteilen. Bitte benutzen Sie für die Mitteilung folgendes Formular:
Ihr Kontakt (Bemessungsgrundlage)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Ihr Kontakt (Gebühren)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
- ein Hund gehalten wird
58,00 EUR
- zwei Hunde gehalten werden
76,00 EUR je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden
94,00 EUR je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird
450,00 EUR
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden
714,00 EUR je Hund
Hundesteuer - Ermäßigungen und - Befreiungen
Eine Ermäßigung auf 50 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:
- maximal 2 Wachhunde für Gebäude, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfungszeugnis.
Eine Ermäßigung auf 25 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für
- maximal 2 Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, die vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m Luftlinie entfernt liegen
- maximal 2 Hunde von Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen.
Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt für:
- maximal 2 Hunde, die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen mit den Merkzeichen B, Bl, aG oder H auf ihrem Schwerbehindertenausweis dienen
- nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde für die Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden.
Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird für gefährliche Hunde nicht gewährt.
Weitere Pflichten bei Haltung von „großen“ (mindestens 20kg oder 40cm) und/oder „gefährlichen“ Hunden finden Sie hier.
Ersatz-Hundesteuermarken sind persönlich vom Hundehalter an der Infotheke im Rathaus der Stadt Oelde zu beantragen. Die Aushändigung der Ersatz-Hundesteuermarke erfolgt gegen Zahlung eines Entgelts von 3,50 €.
Insbesondere Verstöße gegen die ordnungsgemäße Anmeldung eines Hundes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (vgl. § 9 der Hundesteuersatzung).
Mit der Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Oelde zurückzugeben.Ihr Kontakt
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Vergnügungssteuer
Folgende Veranstaltungen unterliegen der Vergnügungssteuer und sind bei der Stadt Oelde anzumelden:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen, sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit ist der Stadt Oelde jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Vergnügungssteuererklärung mit den nachstehenden Formularen einzureichen:
Ihr KontaktSuchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Straßenreinigungsgebühr
Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:
- bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn 2,16 EUR/m
- bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung der Fußgängerzone "Lange Straße" 7,86 EUR/m
Ihr Kontakt (Bemessungsgrundlage)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Ihr Kontakt (Gebühren)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Winterdienstgebühr
Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:
- je Frontmeter (mit Ausnahme des "verkehrsberuhigten Bereiches Lange Straße") 0,83 EUR/m
- je Frontmeter bei der Mischfläche des "verkehrsberuhigten Bereiches Lange Straße"
0,93 EUR/m
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Ihr Kontakt (Gebühren)
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.- je Frontmeter (mit Ausnahme des "verkehrsberuhigten Bereiches Lange Straße") 0,83 EUR/m
Gewässerunterhaltungsgebühr
Bis zum Jahre 2017 erhob die Stadt Oelde die Wasserverbandsgebühr. Änderungen des Landeswassergesetzes NRW verpflichten die Kommunen jedoch zwischenzeitlich, die Umlage der Kosten neu zu regeln.
Anstelle der alten Gebühr soll die Gewässerunterhaltungsgebühr eingeführt werden. Die Stadt Oelde geht damit den gleichen Schritt wie andere Kommunen im Kreis Warendorf.
Bis 2017 wurden überwiegend Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte im Außenbereich zur sogenannten Wasserverbandsgebühr veranlagt. Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass alle rund 12.000 Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten in Oelde zur Gewässerunterhaltungsgebühr herangezogen werden müssen. Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt derzeit für versiegelte Flächen 1,5226 EUR pro Jahr und für unversiegelte Flächen 0,0162 EUR pro Jahr.
Um die Gebühr rechtssicher erheben zu können, war eine umfassende Erarbeitung der erforderlichen Datengrundlagen erforderlich. Diese ist in der Verwaltung inzwischen abgeschlossen. Die politische Beratung zur Einführung der Gebühr erfolgte im Rahmen der Sitzungen des Finanzausschusses am 9. Dezember und des Rates am 16. Dezember 2019.
Mit der Gebühr wird die Unterhaltung von natürlich fließenden Gräben und Bächen im Gebiet der Stadt Oelde sichergestellt. Gewässer sind regelmäßig zu pflegen, damit das Wasser – insbesondere zum Schutz vor Hochwasser - schadlos abfließen kann. Bei der Pflege geht es vor allem darum, Uferböschungen regelmäßig zu mähen, Abflusshindernisse zu beseitigen, Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle zu entfernen und Büsche, Sträucher und Bäume am Ufer so zurückzuschneiden, dass der Abfluss jederzeit möglich ist.
Die Maßnahmen werden vom Wasser- und Bodenverband Oelde durchgeführt. Die Gewässerunterhaltungskosten trägt die Stadt Oelde, die diese Kosten umlegt, soweit sie diese als Grundstückseigentümerin nicht selbst trägt. Dabei werden 10 % auf unversiegelte Flächen und 90 % auf versiegelte Flächen umgelegt.
Weitere Informationen zur neuen Gebühr finden Sie in der Satzung der Stadt Oelde zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW.Ihr Kontakt (Bemessungsgrundlage)
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gebühren für den Friedhof in Lette
Überlassung von Reihengrabstätten für die Überlassung einer Grabkammergrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre)
1.011,00 EUR
für die Überlassung einer Urnengrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre)
652,00 EUR
für ein Urnenrasengrabfeld (Nutzungszeit 20 Jahre)
477,00 EUR
für eine Beisetzung in der Urnengemeinschaftsgrabanlage (Nutzungszeit 20 Jahre)
477,00 EUR
Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
für Erdbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts pro Grabstätte
-auslaufend-
(Nutzungszeit 30 Jahre, Wiedererwerb nicht möglich)1.200,00 EUR
für Grabkammerbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts
pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)1.011,00 EUR
für Urnenbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts
pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)652,00 EUR
für ein Urnenrasengrabfeld für den Erwerb des Nutzungsrechts
pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)477,00 EUR
Sonstige Gebühren
Gebühr für die Beisetzung einer Urne in die Grabkammer
1.011,00 EUR
Gebühr für die Verstreuung im Begräbniswald / Aschenstreufeld
477,00 EUR
Gebühr für ein anonymes Rasenaschengrabfeld
477,00 EUR
Unterhaltungsgebühren
Für die laufende Unterhaltung des Friedhofes sind von den Nutzungsberechtigten der Wahl- bzw. Reihengrabstätten jährliche Unterhaltungsgebühren in Höhe von 34,19 EUR zu entrichten (ab 2022: 34,90 EUR).
Genehmigung von Grabmalen
in Höhe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes (Abrechnung nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde)
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